„Das derzeitige Eingruppierungsrecht wird den Anforderungen an einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst nicht gerecht. Gerade die Tarifverhandlungen für die Erzieherberufe haben das öffentliche Bewusstsein dafür geschärft, dass in Bereichen des öffentlichen Dienstes, in denen viele Frauen beschäftigt sind, besondere Probleme im Bereich der Eingruppierung liegen", sagte Wildfeuer. Deshalb sei es dringend notwendig, das Eingruppierungssystem diskriminierungsfrei zu gestalten und an die Anforderungen des Gender Mainstreaming anzupassen. „Statistisch nachgewiesene Lohnabstände zwischen Männern und Frauen im Sozial- und Erziehungsdienst sowie in Lehrberufen müssen auf diese Weise überwunden werden", so die Vorsitzende. Mit ihrer Forderung unterstützt die dbb bundesfrauenvertretung die dbb tarifunion in den Verhandlungen zur Neugestaltung des Eingruppierungsrechts mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Ziel dieser Verhandlungen ist es, die überalterten Eingruppierungsvorschriften des BAT durch eine neue Entgeltordnung zu ersetzen. Verhandelt wird unter anderem auch der bislang tariflose Zustand bei der Bezahlung der Lehrkräfte. Deren Bezahlung erfolgt aktuell ausschließlich nach Arbeitgeberrichtlinien.
(aus: frauen im dbb 11/2009)
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