25.11.2008

komba gewerkschaft und dbb werden Reform des Beamtenrechts weiter vorantreiben

komba gewerkschaft und dbb wollen sich weiter intensiv für eine Modernisierung des Beamtenrechts einsetzen. "Zwar sind wir grundsätzlich zufrieden, dass nach vier Jahren Anlauf die Reform auf Bundesebene beschlossen ist, aber man hat sich mehr vorstellen können", kommentierte der komba Bundesvorsitzende Heinz Ossenkamp das neue Dienstrecht.

komba und dbb wollen nun versuchen, diese Überlegungen zumindest in einigen Ländern durchzusetzen. Der Bundestag hatte am 12. November 2008 das Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) beschlossen, das im Bereich des Bundes gilt. Damit setzt der Bund auch Maßstäbe für die Länder. Denn es gilt trotz deren neuer Zuständigkeit aufgrund der Föderalismusreform, das Dienstrecht ein Stück weit zusammenzuhalten.

Im einzelnen ist angesichts der Nachwuchsprobleme des öffentlichen Dienstes eine Öffnung des Dienstrechts für Seiteneinsteiger als Ziel zu nennen. Um Anreize für einen Einstieg von Fachkräften im öffentlichen Dienst zu schaffen, die bereits erhebliche Berufserfahrung mitbringen, muss eine Verbeamtung auch später möglich sein. Umgekehrt sollen Beamte, die umsteigen, keine Nachteile befürchten müssen. Dazu zählt, dass sie ihre Versorgungsansprüche nach acht bis zehn Jahren mitnehmen können.

Mit Blick auf die leistungsfördernde Struktur des Dienstrechtes sollte ein Prozent der Besoldungssumme als Budget für leistungsbezogene Bezahlung eingestellt werden. Die Bundesregierung stellt dafür nur 0,3 Prozent bereit. Neben diesem leistungsfördernden Aspekt sieht die Reform vor, dass sich das Grundgehalt von Beamten nicht mehr an ihrem Alter ausrichtet, sondern an ihrer Berufserfahrung. Das Pensionsalter der etwa 130 000 Bundesbeamten wird - parallel zur Rentenversicherung - schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

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