07.05.2009

tacheles: Krankenhausfinanzierungsreformgesetz

Mehr Geld für Pflege und Personal

Das Aktionsbündnis „Rettung der Krankenhäuser" hat einen Erfolg errungen. Die Unterstützung der vielen tausend Mitglieder unserer Fachgewerkschaften vor allem bei der Großdemonstration mit 130.000 Teilnehmern in Berlin im September 2008 hat Wirkung entfaltet.

Der Bundesrat hat das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz auf den Weg gebracht. „Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen. Die Situation des Pflegepersonals wird nun durch ein Förderprogramm verbessert. Der Druck, den in dieser bisher einmaligen Aktion sowohl die Beschäftigten als auch die Arbeitgeber der Krankenhäuser gemeinsam auf die Straße gebracht haben, hat Wirkung gezeigt", erläutert Frank Söhr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion, den aktuellen Stand.

Mehreinnahmen für die Krankenhäuser

Insgesamt erhalten die Krankenhäuser circa 3,5 Milliarden Euro mehr. 1,1 Milliarden Euro werden zur 50-prozentigen Refinanzierung der Tarifsteigerungen der Jahre 2008 und 2009 ausgeschüttet. Weitere 220 Millionen Euro sind für das Förderprogramm zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in den Jahren 2009 bis 2011 bestimmt. Zur Verbesserung der Personalausstattung in psychiatrischen Krankenhäusern werden 100 Millionen Euro bereit gestellt. Schließlich sind 150 Millionen Euro für eine bessere Praxisanleitung während der Ausbildung reserviert.

Förderprogramm zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals

Eine Förderung von bis zu 17.000 zusätzlichen Stellen im Pflegedienst ist ebenfalls im Gesetz vorgesehen. Alle Krankenhäuser, die nach Fallpauschalen (DRG-System) abrechnen, können am Programm teilhaben. Förderfähig sind Neueinstellungen und Aufstockungen von Teilzeitstellen von Krankenhauspflegepersonal mit abgeschlossener Krankenpflegeausbildung („dreijährige Ausbildungsgänge"), Stichtag ist der 30. Juni 2008. Die Förderhöhe beträgt in den Jahren 2009 bis 2011 neunzig Prozent der Personalkosten (maximal 0,48 Prozent des zwischen Krankenhaus und Krankenkassen vereinbarten Gesamtbetrages). Grundlage ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Personalrat / dem Betriebsrat / der Mitarbeitervertretung. Das Förderprogramm gilt nicht für das Personal in psychiatrischen Krankenhäusern. Dafür muss dort in Zukunft die Personalverordnung Psychiatrie (PsychPV) zu mindestens neunzig Prozent erfüllt sein.

Nach oben