07.05.2009

tacheles: Tarifvertrag Soziale Dienste

Bereich Altenpflege und Altenhilfe

Die dbb tarifunion und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben ihren Verhandlungsauftrag aus der Niederschriftserklärung zu § 1 des Tarifvertrages zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser (TV ZUSI) umgesetzt und den Tarifvertrag Soziale Dienste - Bereich: Altenpflege und Altenhilfe - vereinbart.

Dieser Tarifvertrag regelt die Möglichkeit bei kommunalen Altenpflegeeinrichtungen über eine Anwendungsvereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien zeitlich befristet und in engen Grenzen bis zu fünf Prozent des Entgelts abzusenken. Dies ist nur zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen möglich. Während der Laufzeit der Anwendungsvereinbarung sind deshalb betriebsbedingte Kündigungen sowie Aus-, Um- oder Neugründungen mit dem Ziel der Anwendung eines anderen Tarifrechts ausgeschlossen.

Die weitere Mitgliedschaft der Einrichtung zu einem Mitgliedsverband der VKA wird ebenfalls vorausgesetzt. Der Tarifvertrag ist bis zum 31. Dezember 2015 befristet und kann zum 31. Dezember 2012 erstmalig gekündigt werden.

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