30.09.2019 / dbb beamtenbund und tarifunion

Wechsel zum Bund

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Autobahn GmbH: Tarifwerk steht – Schutz, Sicherheit und viel Perspektive

Mit der Einigung auf die Überleitungs-Regelungen steht das Tarifwerk für den Wechsel von Straßenverkehrsbeschäftigten zur Autobahn GmbH des Bundes: „Status quo gesichert, viele Verbesserungen erreicht“, fasst dbb Vize und Fachvorstand Volker Geyer zusammen.

Der dbb und die Autobahn GmbH des Bundes (Autobahn GmbH) haben sich am 30. September 2019 in Berlin auf einen Einführungs- und Überleitungstarifvertrag (EÜTV) geeinigt. Er regelt die Konditionen, zu denen Straßenverkehrsbeschäftigte der Länder und Kommunen zur neuen Autobahn GmbH wechseln, die künftig für den Bau und den Unterhalt der Autobahnen zuständig ist. Mit dem Part Überleitung ist das Tarifwerk für die Autobahn GmbH nach mehr als einjähriger Verhandlungszeit komplett unter Dach und Fach – Eingruppierung, Entgeltordnung und Mantel waren schon zuvor abgeschlossen worden. „Die Einigung zu den Überleitungs-Regelungen war sehr anspruchsvoll und komplex. Wir haben von Anfang an darauf bestanden, dass durch den Wechsel niemand schlechter gestellt wird als zuvor“, betont dbb Verhandlungsführer Volker Geyer. Mit den jetzt vereinbarten Konditionen zu Bestandsschutz für Ansprüche bei der Eingruppierung, zur betrieblichen Altersversorgung sowie Entgelt- und Arbeitszeitregelungen habe man genau diese Maßgabe umgesetzt. „Durch den Bestandsschutz bleiben bestehende tarifliche und auch landesspezifische Ansprüche der Kolleginnen und Kollegen auch bei der Autobahn GmbH erhalten und sind nachhaltig abgesichert“, so Geyer.

„Aber das vorliegende Tarifwerk geht noch viel weiter – es ist quasi TVöD Plus und bietet viele Perspektiven für die Beschäftigten.“ So erhalten alle Wechselnden einen Zuschlag: Die Beschäftigten, die mit oder ohne Verwendungsvorschlag am oder vor dem Stichtag des Betriebsübergangs zum Bund wechseln, bekommen einmalig 1.500 Euro, Auszubildende 500 Euro. Fortbestand haben insbesondere die in den Tarifwerken TVÜ-Länder, TVÜ-Hessen oder TVÜ-VKA geregelten Besitzstände. Hiervon erfasst sind etwa persönliche Zulagen, individuelle Endstufen, kinderbezogene Bezahlungsbestandteile, Strukturausgleiche, Ansprüche auf erweiterte Entgeltfortzahlung sowie auf Beihilfe, hinzu kommen Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung und Unternehmens-Boni. Für die Geltendmachung von unvorhergesehenen Nachteilen aus dem fortgesetzten oder neu begründeten Arbeitsverhältnis mit der Autobahn GmbH ist eine Sachverhaltsaufklärung geregelt. Ansprüche können bis zum Ablauf von 18 Monaten nach dem Übergang erhoben werden.

„Aufgabe nun wird es sein, die Kolleginnen und Kollegen umfassend über die vereinbarten Regelungen zu informieren“, unterstreicht dbb Vize Geyer, zumal einige Ansprüche an eine rechtzeitige Antragstellung gebunden seien. „Hierfür haben wir auf ausreichend zeitlichen Spiel- und Entscheidungsraum gedrungen und diesen auch durchgesetzt“, macht Geyer deutlich. „Wichtig ist, dass die neue Autobahn GmbH jetzt im Alltag ein guter Arbeitgeber wird. Wir werden den Wechsel intensiv und kritisch begleiten und für starke Betriebsräte sorgen.“

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