Die Fachkommission beschäftigte sich mit dem Thema vor dem Hintergrund der Forderung nach einem Patientenrechtegesetz (Antrag der SPD-Fraktion - Drucksache 17/907), das die bislang an vielen Stellen geregelten Patientenrechte zusammenführen und somit Patientinnen und Patienten erleichtern soll, ihre Rechte durchzusetzen.
In einer lebhaften Diskussion wurden die wichtigsten Punkte benannt, die in ein Patientenrechtegesetz aufgenommen werden sollten. Kollege Schulze wies auf die Notwendigkeit hin, das Entlassungsmanagement in Kliniken zu verbessern. Hier muss es zu einer Verpflichtung der Krankenhäuser kommen, sich um die weitere Versorgung von Patientinnen und Patienten zu kümmern. Denn das im Jahr 2003 eingeführte „Diagnosebezogene Fallgruppensystem" (DRG) hat zu einer geringeren stationären Verweildauer geführt.
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