Diese Leistung ist für Eltern, die ihre Kinder bis zum 3. Lebensjahr nicht in einer Einrichtung betreuen lassen wollen. Oder geht es doch eher ums können? Schließlich besteht ab 2013 auch der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Die regionalen Unterschiede zwischen den alten und den neuen Ländern sind dabei immer noch erheblich. Und die Finanzierung ist wieder einmal Sache der Kommunen: Der Bund beteiligt sich zwar an den Ausbaukosten, den größten Teil stemmen sie - einige Länder geben die Bundesmittel für Betriebskosten der Kindergärten noch nicht einmal weiter.
Für das Betreuungsgeld, das 150 Euro pro Monat betragen soll, sprechen Fakten wie die Wahlfreiheit der Eltern. Dagegen spricht beispielsweise, dass Alleinverdienermodelle eh schon stärker gefördert würden, aber auch, dass gerade die frühkindliche Betreuung in guten Kindertagesstätten der Entwicklung von Kindern für die Zukunft positive Aspekte wie die Integration in die Gesellschaft bringen.
Inwieweit die aktuellsten Gerüchte stimmen, dass nun das sich bewährte Elterngeld gekürzt werden soll, damit die neuen Sozialleistung finanziert werden kann, wird sich zeigen. Die komba jugend mahnt im diesem Fall jedoch vor Schnellschüssen der Regierung.
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