Am 5. Juli 2012 sind in Köln viele Vertrauenspersonen von Schwerbehindertenvertretungen der Kommunen und deren Betriebe in NRW sowie Mitglieder von Personalvertretungen zur Schulungsveranstaltung „Zusammenarbeit von Schwerbehindertenvertretung und Personalrat“ der Kommission Schwerbehindertenvertretung der komba gewerkschaft nrw zusammengetroffen.
Gisela Kuhlen begrüßte als Mitglied der Kommission die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und erläuterte, welche Aufgaben das Gremium innerhalb der komba gewerkschaft nrw übernimmt.
Mittelpunkt der Schulungsveranstaltung war das neue Landespersonalvertretungsgesetz, das seit einem Jahr in Kraft getreten ist. Dabei wurde besonders die Rechtsstellung und die Geschäftsführung des Personalrats und die damit verbundene Zusammenarbeit mit den Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung ausführlich dargestellt, diskutiert und praxisbezogen erörtert.
Nach § 95 Abs. 4 SGB IX hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs- und Personalrats sowie deren Ausschüssen beratend teilzunehmen. Dementsprechend findet sich in § 36 Abs. 1 LPVG die Regelung, dass die Schwerbehindertenvertretungen an allen Sitzungen des Personalrats beratend teilnehmen können. Zu diesem Zwecke erhalten die Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung die Einladung zur Personalratssitzung und entscheiden dann selbst, ob sie an dieser teilnehmen oder nicht.
Eine weitere Möglichkeit, die Interessen schwerbehinderter Menschen im Personalrat zu vertreten, ergibt sich aus § 35 LPVG, wonach auf Antrag der Schwerbehindertenvertretung ein Beschluss des Personalrats für die Dauer von einer Woche ausgesetzt werden kann. In dieser Zeit kann versucht werden, eine Verständigung zwischen den Beteiligten herbeizuführen. Die gleiche Aussetzungsregelung findet sich in § 95 Abs. 4 SGB IX.
Im Weiteren wurden die Veränderungen bei den Beteiligungstatbeständen, insbesondere der Mitbestimmung, Mitwirkung und der Anhörung besprochen. Eine Vertiefung des gesamten Stoffes erfolgte anhand von Fällen und Lösungen, die in Gruppenarbeit erarbeitet wurden.
Referentin Manuela Winkler-Odenthal, Juristin der komba gewerkschaft nrw: „Der Diskussionsbedarf war groß und die Möglichkeit wurde rege genutzt. Besonders aus den Beiträgen der Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung konnten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wertvoll Hilfe für ihre tägliche Arbeit und Zusammenarbeit mit den Personalräten ziehen. Eine gelungene Schulung, die wir im November aufgrund großer Nachfrage gerne nochmal anbieten.“
Da die Zahl an Interessenten an der jetzigen Schulungsveranstaltung größer war als Teilnehmerplätze vergeben werden konnten, hat die Kommission Schwerbehindertenvertretung beschlossen, noch einmal eine solche Veranstaltung auszuschreiben. Neuer Termin ist der 28. November 2012, ebenfalls in Köln. Inhaltlich wird die Schulung die gleichen Themen erfassen wie die Veranstaltung im Juli 2012.
Informationen und Anmeldung zur Schulung sind unserem Seminarkalender (Schulung 28. November 2012) zu entnehmen.
Text und Bilder: Manuela Winkler-Odenthal
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