02.07.2011

komba zu Reform Organspende

Bild: Thorben Wengert, Pixelio

komba gewerkschaft sieht Möglichkeiten, dass Kommunalverwaltungen bei entsprechender Personalausstattung dabei ihren Beitrag leisten

Berlin/Köln, 01. Juli 2011. Eine Reform der Organspende-Regelungen wird grundsätzlich von der komba gewerkschaft, Kommunalgewerkschaft im dbb beamtenbund und tarifunion, begrüßt. Dabei ist eine Überarbeitung vor allem den Möglichkeiten, sich über eine Organspende zu informieren und zu entscheiden, notwendig. Viele Bürgerinnen und Bürger sind zu einer Organspende bereit, doch nur wenige von ihnen besitzen mangels objektiver Beratung einen Organspendeausweis. Nach Vorgaben der EU muss bis Mitte 2012 ohnehin ein neues Transplantationsgesetz verabschiedet werden. Die Debatten um das „Wie“ laufen derzeit auf Hochtouren.


Grundsätzlich könnten, so Silberbach, die Beratung und darauf folgende Einverständniserklärungen zur Organspende bei den Dienststellen der Städte, Gemeinden und Kreisen erhalten sowie abgegeben werden. „Ich
bin sicher, dass dabei der kommunale Dienst diese neue Aufgabe auch mit großer persönlicher Überzeugung erledigen würde“, erklärte am Freitag der Bundes- und Landesvorsitzende der komba gewerkschaft, Ulrich Silberbach am Rande der Landesvorstandssitzung komba nrw in Köln. Silberbach ist überzeugt, dass die kommunalen Beschäftigten ihren Beitrag leisten werden, wenn es darum geht, die große Warteliste schwerstkranker Menschen auf ein Spenderorgan zu verkürzen. „Die Beschäftigten sind Garanten für eine bürgerorientierte Dienstleistung und werden dabei nicht von wirtschaftlichen Interessen geleitet“, unterstreicht der Vorsitzende der komba gewerkschaft.


Die Überlegungen um die Anlaufstelle, bei der die Bürgerinnen und Bürger ihre Spendenbereitschaft erklären könnten, so Silberbach, zeigt, dass der kommunale Dienst nach wie vor offen ist für Zukunftsaufgaben. Die Konsequenz daraus sei aber auch, bei den personellen Reformen im kommunalen Dienst mit Augenmaß vorzugehen: „Das bedeutet, dass für alle neuen Aufgabenbereiche grundsätzlich eine angemessene  Personalausstattung in den Verwaltungsdienststellen gewährleistet sein muss. In zu vielen Kommunen wird aus Haushaltsgründen Personal abgebaut, ohne, dass sich die Fülle der Anforderungen ändert. Dieser Mechanismus muss gestoppt werden“, fordert Silberbach.

 

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