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		<title>komba gewerkschaft nrw: Neuigkeiten</title>
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		<description>Neuigkeiten</description>
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			<title>komba gewerkschaft nrw: Neuigkeiten</title>
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		<lastBuildDate>Sat, 12 May 2012 19:20:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Schwerbehinderten-Info 3/2012</title>
			<link>http://www.komba.de/komba-land/nordrhein-westfalen/aktuelles/nachrichten/artikel/article/schwerbehinderten-info-32012.html</link>
			<description>Entschädigungsansprüche wegen Diskriminierung</description>
			<content:encoded><![CDATA[Will ein Arbeitnehmer Ansprüche auf Entschädigung oder Schadenersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend machen, so muss er dafür die 2-Monatsfrist des § 15 Abs. 4 AGG einhalten. Die Frist ist wirksam und begegnet nach europäischem Recht keinen Bedenken. Bei Ablehnung einer Bewerbung beginnt die Frist in dem Moment zu laufen, in dem der Bewerber von der Benachteiligung Kenntnis erlangt, so das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 15.03.2012 – 8 AZR 160/11 –.<br /><br />Das beklagte Land schrieb zur Jahresmitte 2008 drei Stellen für Lehrkräfte an einer Justizvollzugsanstalt aus. Der Kläger bewarb sich dafür, wobei er auf seine anerkannte Schwerbehinderteneigenschaft hinwies. Mit Schreiben vom 29.08.2008 lehnte das beklagte Land die Bewerbung des Klägers ab. Dieses Schreiben erhielt der Kläger am 02.09.2008. Mit einem beim beklagten Land am 04.11.2008 eingegangenen Schreiben meldete der Kläger Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche an, weil er nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden war. <br /><br />Die Klage blieb in allen drei Instanzen ohne Erfolg. Der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die Auffassung der Vorinstanzen bestätigt, wonach der Kläger die Fristenregelung des § 15 Abs. 4 AGG zu beachten hatte. Mit Erhalt des Ablehnungsschreibens hatte der Kläger Kenntnis von den Indizien seiner Benachteiligung, da er bei der Bewerbung auf seine Schwerbehinderung hingewiesen hatte und er abgelehnt worden war, ohne nach § 82 SGB IX von dem öffentlichen Arbeitgeber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden zu sein. Damit war der Kläger mit Erhalt des Ablehnungsschreibens am 02.09.2008 in der Lage, seine Benachteiligung geltend zu machen. Sein dazu gefertigtes Schreiben erreichte das beklagte Land jedoch erst am 04.11.2008, also zwei Tage zu spät. <br /><br /><i>Köln, 26.04.2012<br />V.i.S.d.P.: Manuela Winkler-Odenthal, Assessorin der komba gewerkschaft nrw, Norbertstr. 3, 50670 Köln</i>
Schwerbehinderten-Info 3/2012 als <link fileadmin/user_upload/laender/nrw/info/schwerbehindertenvertretung/2012/SBV-Info_3_2012.pdf _blank download>pdf-Dokument</link> zum downloaden.]]></content:encoded>
			<category>NRW</category>
			<category>Arbeitnehmer</category>
			<category>Beamte</category>
			<category>Schwerbehindertenvertretung</category>
			<category>intern</category>
			<category>nrw_intern</category>
			<category>nrw</category>
			
			
			<pubDate>Sat, 12 May 2012 19:20:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Beamten-Info 8/2012</title>
			<link>http://www.komba.de/komba-land/nordrhein-westfalen/aktuelles/nachrichten/artikel/article/beamten-info-82012.html</link>
			<description>Europäischer Gerichtshof: Auch Beamte haben Anspruch auf finanziellen Ausgleich von...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Es existiert eine umfangreiche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts zum finanziellen Ausgleich von Erholungsurlaub bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, der aus gesundheitlichen Gründen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden konnte. <br /><br />Weder das Beamtenrecht des Bundes noch das Beamtenrecht der Bundesländer kennt eine Rechtsgrundlage für einen entsprechenden finanziellen Ausgleich des Erholungsurlaubs, den Beamtinnen und Beamte aus Krankheitsgründen vor Eintritt in den Ruhestand nicht nehmen können. Entsprechende Verfahren wurden von den deutschen Verwaltungsgerichten sehr unterschiedlich entschieden. Eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hierzu gibt es noch nicht. <br /><br /><b>Nunmehr gibt es eine eindeutige und gleichstellende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 03.05.2012 (Az.: C-337/10).</b><br /><br />Der Europäische Gerichtshof hatte über den Fall eines hessischen Feuerwehrbeamten zu entscheiden, der nach zweijähriger Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde und deswegen seinen Erholungsurlaub nicht nehmen konnte. Das Gericht hat die folgenden Leitsätze aufgestellt: 
<ol><li>Die Richtlinie 2003/88/EG gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Beamte. Auch Beamtinnen und Beamte haben einen Rechtsanspruch auf finanziellen Ausgleich des Erholungsurlaubs, den sie krankheitsbedingt vor der Versetzung in den Ruhestand nicht nehmen konnten. </li><li>Finanziell auszugleichen ist der Mindesturlaub von 20 Tagen in einer Fünf-Tage-Woche. </li><li>Finanzielle Ansprüche verfallen nicht nach 9 Monaten (bzw. in NRW nach 12 Monaten des Folgejahres). Jeder Übertragungszeitraum für den finanziellen Ausgleich muss den Bezugszeitraum – i. d. R. ein Kalenderjahr nach Entstehen des Anspruchs – „deutlich“ überschreiten. Wie lange der Übertragungszeitraum sein kann und wie weit rückwirkend heute noch Ausgleichsansprüche realisierbar sind, hat das Gericht allerdings offen gelassen. </li></ol>
<br />Die komba gewerkschaft hatte in der Vergangenheit in der Rechtsberatung allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen die Empfehlung gegeben, offene finanzielle Urlaubsansprüche beim Ausscheiden schriftlich geltend zu machen. Dies ist i. d. R. geschehen und die meisten Dienstherrn haben auf die Einrede der Verjährung, Verwirkung oder Verfristung von Ansprüchen verzichtet. <br /><br />Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sind jetzt die Voraussetzungen geschaffen worden für tatsächliche Auszahlungen. <br /><br /><i>Köln, 04.05.2012<br />V.i.S.d.P.: Michael Bublies, Stellv. Justiziar der komba gewerkschaft nrw, Norbertstraße 3, 50670 Köln</i>
Beamten-Info 8/2012 als <link fileadmin/user_upload/laender/nrw/info/beamte/2012/Beamten-Info_8_2012.pdf _blank download>pdf-Dokument</link> zum download]]></content:encoded>
			<category>NRW</category>
			<category>Beamte</category>
			<category>Bund</category>
			<category>Beamte</category>
			<category>intern</category>
			<category>nrw_intern</category>
			<category>Beamten- und FW-Info</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 04 May 2012 15:30:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Schwerbehinderten-Info 2/2012</title>
			<link>http://www.komba.de/komba-land/nordrhein-westfalen/aktuelles/nachrichten/artikel/article/schwerbehinderten-info-22012.html</link>
			<description>Navigationssystem für Menschen mit Gehbehinderungen</description>
			<content:encoded><![CDATA[Menschen mit Gehbehinderungen haben es oft schwer, durch die Stadt zu navigieren: Mit dem Rollstuhl unüberwindbare Treppen, zu enge Wege, zu starke Steigungen und viele andere Hindernisse erschweren das Vorankommen oder machen es ohne fremde Hilfe gar unmöglich. <br /><br />Unter der Internetanschrift <link http://wheelmap.org/ _blank external-link-new-window><b>http://wheelmap.org</b></link> gibt es jetzt eine interaktive Karte mit rollstuhlgerechten Orten. <br /><br />Das Kartenprojekt steht ähnlich wie die Internetenzyklopädie „Wikipedia“ jedermann zur Bearbeitung offen, so dass fortwährend Informationen ergänzt werden. Die digitale Straßenkarte ist von der Initiative „Sozialhelden“ ins&nbsp;&nbsp;&nbsp; Leben gerufen worden, maßgeblich von Rollstuhlfahrer Raul Krauthausen.<br /><br />Die digitale Straßenkarte eröffnet Besuchern eines Lokals, Museums oder einer öffentlichen Einrichtung die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob der Ort rollstuhlgerecht ist. Weil das Ganze nur richtig Sinn macht, wenn am die Landkarte mit auf Städtetour nehmen kann, gibt es Wheelmap auch als App für iOS und Android-Smartphones. <br /><br />Das Projekt wurde bereits ausgezeichnet: Die Erfinder gewannen den „Deutschen Engagementpreis 2009“ sowie den „Deutschen Bürgerpreis 2010“. Finanziert wird das Projekt aus Preis-, Förder- und Spendengeldern. <br /><br /><i>Köln, 26.04.2012<br />V.i.S.d.P.: Manuela Winkler-Odenthal, Assessorin der komba gewerkschaft nrw, Norbertstr. 3, 50670 Köln</i>
<br />Schwerbehinderten-Info 2/2012 als <link fileadmin/user_upload/laender/nrw/info/schwerbehindertenvertretung/2012/SBV-Info_2_2012.pdf _blank download>pdf-Dokument</link> zum download]]></content:encoded>
			<category>NRW</category>
			<category>Schwerbehindertenvertretung</category>
			<category>intern</category>
			<category>nrw_intern</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 03 May 2012 17:38:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>komba Kalendershop 2013 ist online</title>
			<link>http://www.komba.de/komba-land/nordrhein-westfalen/aktuelles/nachrichten/artikel/article/komba-kalendershop-2013-ist-online.html</link>
			<description>Bestellungen bis zum 17. Juni 2012 möglich.</description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<ul><li>3-Monatskalender</li><li>Taschenkalender</li><li>Buchkalender</li><li>Tischkalender</li><li>Urlaubsplaner</li><li>Kalenderkärtchen</li><li>Bildwandkalender</li><li>Kalender für den Privatbedarf</li></ul>

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<br />Viel Spaß beim Stöbern!]]></content:encoded>
			<category>NRW</category>
			<category>Bund</category>
			<category>intern</category>
			<category>nrw_intern</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 03 May 2012 17:15:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>4000 neue Mitarbeiter für den Nahverkehr in NRW</title>
			<link>http://www.komba.de/komba-land/nordrhein-westfalen/aktuelles/nachrichten/artikel/article/4000-neue-mitarbeiter-fuer-den-nahverkehr-in-nrw.html</link>
			<description>komba gewerkschaft nrw begrüßt Pläne des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Köln, 26. April 2012.</b> Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat am Mittwoch (25. April 2012) in einer Pressemeldung angekündigt, dass bis zum Jahr 2015 in Nordrhein-Westfalen 4000 neue Mitarbeiter im Nahverkehr eingestellt werden sollen.<br /><br />Die komba gewerkschaft nrw, größte Fachgewerkschaft im dbb beamtenbund und tarifunion, begrüßt die Pläne des Verbands ausdrücklich. Werner Kircher, Vorsitzender des Landesfachbereiches Nahverkehr der komba, erklärt dazu: „Wir fordern schon seit langem Konzepte von den Verkehrsunternehmen,<br />um dem drohenden Personalmangel entgegen zu treten. Der demografische Wandel lässt sich eben nicht mehr leugnen. Es scheiden schon heute mehr Kolleginnen und Kollegen hauptsächlich aus Altergründen aus den Verkehrsunternehmen aus, als neue eingestellt werden. Dies führt zu einer kaum noch tragbaren Arbeitsverdichtung. Die hohen Krankenstände sind ein Beleg dafür.“<br /><br />Besonders im Fahrdienst ist deshalb ein Besorgnis erregender Mangel an Nachwuchs zu verzeichnen. Leider ist die demografische Entwicklung und damit die oben genannte Arbeitsverdichtung nur ein Grund dafür, warum kaum neue Beschäftigte für den Nahverkehr zu begeistern sind.<br /><br />Die komba gewerkschaft nrw sieht in dem abgesenkten Lohnniveau für neu eingestellte Fahrerinnen und Fahrer ein weiteres wichtiges Indiz. „Die im Jahr 2010 eingeführte neue Entgeltgruppe 5a für Beschäftigte im Fahrdienst stellt überhaupt keinen Anreiz da“, so Kircher. „Gerade Fahrdienstbeschäftigte bringen eine abgeschlossene Berufsausbildung - meist in einem Handwerksberuf - mit, wenn sie sich in einem Nahverkehrsunternehmen bewerben. Dabei bieten Industrie oder Handwerk besser Bezahlungsbedingungen und können Bewerber schnell für sich überzeugen. Der Nahverkehr hingegen bleibt oft auf der Strecke. Die Gründe für die Einführung der Entgeltgruppe 5a sind schon nach zwei Jahren hinfällig geworden, deshalb fordert die komba gewerkschaft nrw dringend die Abschaffung dieser Entgeltgruppe!“<br /><br />Auf Druck der Arbeitgeber wurde 2010 die Entgeltgruppe 5a im Nahverkehr eingeführt. Damals sind die Arbeitgeber davon ausgegangen, dass „ausreichend“ Arbeitskräfte auf dem Markt seien und deshalb die Einkommensperspektive, die mit der Eingruppierung in der „Fahrerentgeltgruppe 5“ im Laufe des Arbeitslebens gegeben war, nun zu ihren Gunsten zu verändern sei.
Die komba gewerkschaft hat diese Auffassung nie geteilt, denn schon vor zwei Jahren war relativ klar, dass der demografische Wandel auch im Nahverkehr die Personalbelastung sowie -entwicklung nachhaltig beeinflussen würde.<br /><br />Pressemitteilung als <link fileadmin/user_upload/laender/nrw/info/fb_nahverkehr/2012/26042012_pm_vdv_4000_neue_beschaeftigte_Nahv_nrw.pdf _blank download>pdf-Dokument</link> zum downloaden.]]></content:encoded>
			<category>NRW</category>
			<category>Arbeitnehmer</category>
			<category>FB Nahverkehr</category>
			<category>intern</category>
			<category>nrw_intern</category>
			<category>FB Nahverkehr</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 17:49:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Schwerbehinderten-Info 1/2012</title>
			<link>http://www.komba.de/komba-land/nordrhein-westfalen/aktuelles/nachrichten/artikel/article/schwerbehinderten-info-12012.html</link>
			<description>Schwerbehindertenausweis künftig im Bankkartenformat </description>
			<content:encoded><![CDATA[Noch gibt es den Schwerbehindertenausweis nur aus Papier. Das ändert sich ab dem 01.01.2013. Dann kann der derzeit relativ große Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte ausgestellt werden. Er wird damit handlicher und benutzungsfreundlicher. <br /><br />Das Format des neuen Schwerbehindertenausweises entspricht dann dem neuen Personalausweis oder einer Bankkarte. <br /><br />Mit diesem Format kommt die Bundesregierung einer im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention angekündigten Maßnahme nach. Dort wird ausgeführt, dass der Schwerbehindertenausweis ein Bankkartenformat erhalten und damit benutzerfreundlicher werden soll. Der neue Ausweis erfüllt damit auch einen Wunsch behinderter Menschen nach einem kleineren Ausweisformat, das weniger diskriminierend wirkt. <br /><br />Das Bundeskabinett hat die entsprechenden Änderungen in der Schwerbehindertenausweisverordnung beschlossen. Die Änderungsverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Angelegenheit wurde in der 819. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik am 26.04.2012 behandelt. Der Bundesrat wird sich am 11.05.2012 in seiner 896. Sitzung mit der Änderung der Verordnung befassen.<br /><br />Bei Zustimmung kann der neue Ausweis ab dem 01.01.2013 ausgestellt werden. Den genauen Zeitpunkt der Umstellung legt jedes Bundesland selbständig fest. Die Umstellung von Papier auf das neue Kartenformat soll für alle Schwerbehindertenausweise spätestens am 01.01.2015 abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass es ab diesem Zeitpunkt den Schwerbehindertenausweis nur noch als Plastikkarte im Bankkartenformat geben wird. Die bisherigen Schwerbehindertenausweise in Papierform behalten bis zum zeitlichen Ablauf ihre Gültigkeit. Sie müssen nicht zwingend vorher neu ausgestellt werden. Alle mit dem Grad der Behinderung (GdB) zusammenhängenden Nachteilsausgleiche können nach wie vor mit den alten Ausweisen in Anspruch genommen werden. <br /><br />Die Bundesregierung geht davon aus, dass zwar anlässlich der Umstellung mehr Kosten in den Länden entstehen werden, weil Drucker, Scanner und Software angeschafft werden müssen. Die Höhe der Kosten hängt jedoch auch davon ab, wie die Länder die Ausgabe der Schwerbehindertenausweise künftig jeweils organisieren und in welcher Form sie die Beiblätter mit Wertmarke verarbeiten. Wegen dieser noch zu treffenden Entscheidungen auf Landesebene kann ein eventueller finanzieller Aufwand noch nicht beziffert werden. Allerdings geht die Bundesregierung davon aus, dass die Ausgabe der Ausweise als Plastikkarte im Vergleich zur Ausgabe von Papierausweisen nicht nennenswert differiert. <br /><br />
<i>Köln, 26.04.2012<br />V.i.S.d.P.: Manuela Winkler-Odenthal, Assessorin der komba gewerkschaft nrw, Norbertstr. 3, 50670 Köln</i>

Schwerbehinderten-Info 1/2012 als <link fileadmin/user_upload/laender/nrw/info/schwerbehindertenvertretung/2012/SBV-Info_1_2012.pdf _blank download>pdf-Dokument</link> zum downloaden.]]></content:encoded>
			<category>NRW</category>
			<category>Arbeitnehmer</category>
			<category>Beamte</category>
			<category>Schwerbehindertenvertretung</category>
			<category>intern</category>
			<category>nrw_intern</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 17:38:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Sonderwebsite online:</title>
			<link>http://www.komba.de/komba-land/nordrhein-westfalen/aktuelles/nachrichten/artikel/article/personalratswahlen-2012-in-nrw.html</link>
			<description>Personalratswahlen 2012 in NRW</description>
			<content:encoded><![CDATA[Seit März finden in Nordrhein-Westfalen die Personalratswahlen 2012 für die neue Amtsperiode ab dem 1. Juli 2012 statt.
Dabei  stehen auch dieses Jahr wieder viele komba Personalräte auf den  Wahllisten der Dienststellen, um sich für Sie und Ihre Interessen in den  kommenden vier Jahren aktiv einzusetzen. 
<b>Doch - was machen eigentlich Personalräte? </b>
<br />Um auf diese sowie viele weitere Fragen Antworten zu geben, haben wir die Sonderwebsite &quot;Personalratswahlen 2012&quot; ins Leben gerufen.
<b>Dort informieren wir unter anderem über:</b>
<ul><li>Arbeit und Einsatz von Personalräten</li><li>Mitbestimmung und Beteiligung von Personalräten</li><li>Personalratswahlen - eine wichtige Wahl für die Zukunft</li><li>Die wichtigsten Argumente, einen Personalrat zu wählen</li><li>komba Personalratsmitglieder sind eine gute Wahl</li></ul>
<br />Zudem stellen wir die Mitglieder der Kommission Personalvertretung der komba gewerkschaft nrw vor.
Die Site erreichen Sie beispielsweise unter:<link http://www.pr-wahlen-2012.de/ _blank external-link-new-window><b> www.pr-wahlen-2012.de</b></link>]]></content:encoded>
			<category>NRW</category>
			<category>Arbeitnehmer</category>
			<category>Beamte</category>
			<category>intern</category>
			<category>nrw_intern</category>
			<category>Personalrats-Info</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 16:36:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn?</title>
			<link>http://www.komba.de/komba-land/nordrhein-westfalen/aktuelles/nachrichten/artikel/article/nachtflugverbot-am-flughafen-koelnbonn.html</link>
			<description>komba gewerkschaft nrw fordert dringend die erheblichen Konsequenzen für die Beschäftigten zu...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Köln/Bonn, 25. April 2012.</b> Mit Besorgnis hat die Betriebsgruppe Flughafen Köln/Bonn der komba gewerkschaft nordrhein-westfalen, größte Fachgewerkschaft im dbb beamtenbund und tarifunion, die zurzeit stattfindende Diskussion über ein Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn zur Kenntnis genommen. „Hier wird auf dem Rücken der gut 1.800 Mitarbeiter der Flughafengesellschaft sowie den über 15.000 Mitarbeitern der ansässigen Firmen Wahlkampf gemacht, ohne an die möglichen Konsequenzen für diese zu denken“, so Georg Melchers, Sprecher der komba Betriebsgruppe.<br /><br />Laut der<link http://www.presseportal.de/pm/44169/2237195/bundesweiter-tag-der-logistik-flughaefen-gewaehrleisten-die-vernetzung-der-deutschen-wirtschaft-mit _blank external-link-new-window> Pressemitteilung vom 19. April 2012 des Flughafenverbandes ADV </link>(Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V.) werden rund 40 Prozent der deutschen Überseeexporte per Luftfracht befördert. Flughäfen gewährleisten dabei die Vernetzung der deutschen Wirtschaft mit den globalen Warenströmen.<br />Nicht nur aus diesem Grund hält die komba Betriebsgruppe des Flughafens den Nachtflug zurzeit für unverzichtbar, sondern es werden beispielsweise im Gegensatz zum Frachtverkehr auf der Straße im Bereich des Luftverkehrs für Arbeitsplätze noch auskömmliche Löhne bezahlt.<br /><br />Weiter heißt es in der Meldung des Verbandes, dass bestehende Betriebsgenehmigungen nur dann die nötige Planungssicherheit für langfristige Investitionsentscheidungen gewährleisten können, wenn Landesregierungen und Genehmigungsbehörden diese nicht willkürlich zur Disposition stellen.<br />Andreas Hemsing, stellvertretender Landesvorsitzender der komba gewerkschaft nrw dazu: „Die komba fordert dringend alle Parteien, Kommunen und die Landesregierung auf, die Arbeitsplätze und den Wirtschaftsstandort Köln/ Bonn für Nordrhein-Westfalen zu erhalten und auszubauen – das heißt, das <link http://beck-aktuell.beck.de/news/ovg-muenster-klagen-auf-besseren-schutz-vor-nachtfluglaerm-am-flughafen-koelnbonn-haben-keinen- _blank external-link-new-window>Urteil des OVG Münster vom 19. April 2012</link>, in dem Klagen auf besseren Schutz vor Nachtfluglärm am Flughafen Köln/Bonn abgewiesen wurde, zu akzeptieren und den Feldzug gegen den Flughafen zu beenden. <br /><br />Pressemitteilung der komba gewerkschaft nrw als <link fileadmin/user_upload/laender/nrw/info/presse/Meldungen/2012/25042012_pm_nachflugverbot_koeln_bonn.pdf _blank download>pdf-Dokument</link> zum downloaden]]></content:encoded>
			<category>NRW</category>
			<category>Arbeitnehmer</category>
			<category>Presse</category>
			<category>intern</category>
			<category>nrw_intern</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 13:23:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>NEU: Broschüre „Dienstunfall im Feuerwehrbereich“</title>
			<link>http://www.komba.de/komba-land/nordrhein-westfalen/aktuelles/nachrichten/artikel/article/neu-broschuere-dienstunfall-im-feuerwehrbereich.html</link>
			<description>Jetzt direkt bestellen!</description>
			<content:encoded><![CDATA[Zusammenarbeit mit der komba gewerkschaft nrw ist die Broschüre „Dienstunfall im Feuerwehrbereich“ grundlegend überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht worden. <br /><br />Der Verfasser, der Justiziar der komba gewerkschaft Eckhard Schwill, hat in der Broschüre die in der täglichen Beratungspraxis aufgetretenen Probleme verarbeitet und bietet für viele Fragen Antworten an.<br /><br />In dieser Broschüre werden die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Dienstunfalles im Feuerwehrbereich aufgezeigt. Die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen auf der Basis des Beamtenversorgungsgesetzes sind erläutert und mit Bespielen aus dem Feuerwehrbereich ergänzt worden. Der Feuerwehrbeamte kann anhand der Broschüre erkennen, wann die Voraussetzungen für einen Dienstunfall vorliegen und welche Rechte und Pflichten er hat. <br />Sie enthält darüber hinaus Formblätter, die dem Feuerwehrbeamten die Möglichkeit geben, die belastenden Ereignisse einzutragen, um einen späteren Nachweis zu erleichtern.<br /><br />Die Broschüre ist für den gesamten Bundesbereich zu verwenden, da eine Übersicht über die, in den jeweiligen Ländern, vorhandenen vergleichbaren Bestimmungen angehängt wurde.<br /><br />Die Broschüre mit 66 Seiten Umfang (DIN A 5-Format) kann über beigefügtes Bestellformular direkt bei der komba bildungs- und service gmbh bestellt werden.<br /><b><br />Weitere Informationen und Bestellformular <link fileadmin/user_upload/laender/nrw/info/fb_feuerwehr/2012/RS_FW_Broschuere_Dienstunfall_18_04_2012.pdf _blank download>hier</link> zum downloaden.</b>]]></content:encoded>
			<category>NRW</category>
			<category>FB Feuerwehr</category>
			<category>Bund</category>
			<category>Aktuelles</category>
			<category>Feuerwehr</category>
			<category>intern</category>
			<category>FB Feuerwehr</category>
			<category>nrw_intern</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 25 Apr 2012 18:35:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>komba Reise 50plus im Herbst 2012</title>
			<link>http://www.komba.de/komba-land/nordrhein-westfalen/aktuelles/nachrichten/artikel/article/komba-reise-50plus-im-herbst-2012.html</link>
			<description>&quot;Berlin und das südliche Brandenburg&quot; - Erlebnisfahrt im September 2012</description>
			<content:encoded><![CDATA[Berlin und das südliche Brandenburg ist das Ziel der komba 50plus Reise vom 23. bis 28. September 2012 - und ohnehin immer eine Reise wert.<br /><br />Sie wohnen (wie bereits bei früheren Fahrten) in einem 3-Sterne-Hotel in Zossen (alle Zimmer mit Dusch/WC,Fön, TV und Telefon) und starten von dort zu einem abwechslungsreichen Ausflugsprogramm. Neben einem ganztägigen Berlin-Besuch und Fahrten nach Cottbus und zur Lutherstadt Wittenberg ist auch eine Bootsfahrt ins Berliner Umland geplant.<br /><br />Weiter Informationen und Anmeldung ab sofort finden Sie in der Ausschreibung <b><link fileadmin/user_upload/laender/nrw/info/50plus/2012/Berlin_Ausschreibung.pdf _blank download>hier</link></b> als pdf-Dokument zum downloaden.]]></content:encoded>
			<category>NRW</category>
			<category>AK 50plus</category>
			<category>intern</category>
			<category>nrw_intern</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 19 Apr 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
			
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