16.03.2017 / komba gewerkschaft

Equal Pay Day: Im öffentlichen Dienst bei den Beurteilungsverfahren ansetzen

Unsere komba Frauen in der Bundesleitung und im Bundesvorstand (Foto: © komba gewerkschaft)
Unsere komba Frauen in der Bundesleitung und im Bundesvorstand (Foto: © komba gewerkschaft)

Frauen verdienen in Deutschland im Jahr 2017 immer noch durchschnittlich 21 Prozent weniger als Männer. Selbst nach Bereinigung von einigen strukturellen Unterschieden bleibt immer noch eine Gehaltsdifferenz von rund sieben Prozent – diese auch im öffentlichen Dienst. Dort sollte allerdings vorrangig bei den Beurteilungsverfahren angesetzt werden.

Der heutige Equal Pay Day am 18. März macht auf die Ungerechtigkeit im Verdienst aufmerksam und markiert den Tag, bis zu dem Frauen länger arbeiten müssen, um auf das gleiche Gehalt wie Männer zu kommen (so stellt der 31.12.2016 die 100-Prozentmarke der männlichen Beschäftigten dar, währenddessen Frauen bis zum 18.03.2017 arbeiten müssen, um das gleiche Gehalt zu verdienen)

Entgelttransparenzgesetz
Um dieses Ungleichgewicht zu überwinden, könnte das Entgelttransparenzgesetz, das gerade im Bundestag beraten wird, ein richtiger Weg sein. Das Gesetz soll zum ersten Mal den Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ festschreiben. Im Zuge dessen werden Unternehmen aufgefordert sich mit den Ursachen des „gender pay gap“ auseinandersetzen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig alle Beschäftigten in Unternehmen und Behörden mit mehr als 200 Mitarbeiter/-innen einen Auskunftsanspruch haben, wie sie im Vergleich zu anderen bezahlt werden. Zudem sollen Unternehmen ab 500 Mitarbeiter/-innen aufgefordert sein, in einem definierten Verfahren zu prüfen und zu berichten, ob und wo Frauen systematisch benachteiligt werden. 

Bei den Beurteilungsverfahren ansetzen
Der Ausschuss für Frauenpolitik und Gleichstellungsfragen der komba gewerkschaft begrüßt diesen Gesetzesentwurf grundsätzlich, fordert aber Nachbesserungen. Die Vorsitzende des komba Ausschusses Elke Stirken: „Im öffentlichen Dienst haben wir ja durch Besoldungs- und Entgelttabellen aber auch durch gesetzliche Vorschriften eine Struktur für eine geschlechtergerechte Bezahlung – das ist gut. Doch das Fortkommen der Frauen scheitert hier in vielen Fällen an der dienstlichen Beurteilung, die aufgrund des geringen Anteils an Frauen in Führungspositionen meistens von Männern nach an Männerkarrieren orientierten Kriterien durchgeführt werden. Und Teilzeitbeschäftigungen, die hauptsächlich von Frauen ausgeübt werden, haben oftmals  aufgrund der in Deutschland immer noch geltenden Präsenzkultur negative Auswirkungen auf die Beurteilung.
Dazu kommt, dass die Beurteilungskriterien nicht geschlechtergerecht sind, da die eher frauentypischen, sogenannten soft skills bei der Beurteilung als geringer eingestuft werden, wie typisch männliche Kompetenzen.
Aber auch wenn eine Frau typisch männliche Kompetenzen wie beispielsweise eine hohe Durchsetzungskraft besitzt, wird ihr dieser Verstoß gegen Geschlechterstereotypen oftmals negativ als ein zu dominantes Auftreten ausgelegt. Für ein ausgewogene Gerechtigkeit in Verdienst und Fortkommen von Frauen im öffentlichen Dienst müssen wir definitiv an den Beurteilungsverfahren ansetzen.“

Weitere Informationen:

Nach oben