27.11.2009

Von der Steuer wieder absetzbar: Das häusliche Arbeitszimmer

Das Bundesfinanzministerium hat am 6. Oktober 2009 ein Schreiben zur Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer veröffentlicht.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder müssen danach die Finanzämter vorläufig die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer wieder berücksichtigen. Aufwendungen bis zu 1.250 Euro für ein häusliches Arbeitszimmer, das nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, können auf Antrag vorläufig steuermindernd berücksichtigt werden.

Voraussetzung ist, dass das Arbeitszimmer zu mehr als 50 Prozent zu betrieblichen oder beruflichen Zwecken genutzt wird oder dass für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit außer dem häuslichen Arbeitszimmer kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

(aus:frauen im dbb 11/2009)

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