17.02.2010

Welche Gesetzesänderungen bringt das neue Jahr?

frauen im dbb Nr. 01/02 2010 erschienen

Ob Elterngeld, Unterhaltsregelungen oder Steuervergünstigungen - Die Große Koalition sowie die neue schwarz-gelbe Regierung haben im vergangenen Jahr fleißig Gesetze verabschiedet, die zum 1. Januar 2010 neue Bestimmungen mit sich bringen. Die dbb bundesfrauenvertretung hat die relevanten Gesetzesnovellen nach frauen- und familienpolitischen Gesichtspunkten untersucht und die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.

Für Familien mit Kindern gibt es 2010 mehr Geld. Zum einen steigt der jährliche Kinderfreibetrag von 6024 auf 7008 Euro. Zusätzlich zahlt der Staat monatlich 20 Euro mehr Kindergeld je Kind. Für das erste und zweite Kind erhöht sich der Bonus damit auf 184 Euro, auf 190 Euro für das dritte Kind und auf je 215 Euro für das vierte sowie weitere Kinder.

Steuerhöchstsatz für Unterhaltszahlungen steigt

Gesetzlich vorgeschriebene Unterhaltsleistungen können in höherem Maße steuerlich geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag steigt von 7680 auf 8004 Euro. Zusätzlich erkennt das Finanzamt künftig auch Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Grundversorgung des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartners an, die über der Höchstgrenze liegen. Scheidungs- und Trennungskinder profitieren 2010 von einer neuen Gesetzeslage. Schätzungen von Fachanwälten zufolge soll deren Anspruch auf Unterhaltsleistungen um 13 Prozent steigen. Die genauen Sätze können ab 6. Januar der bundesweit geltenden „Düssel-dorfer Tabelle" entnommen werden.

Eltern sparen nach Steuerklassenwechsel

Ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel kann werdenden Müttern und Vätern mehr Elterngeld einbringen. Ist das Nettoeinkommen nach dem Wechsel höher als zuvor, steigt auch der Elterngeldbetrag. Einzige Voraussetzung: Der Steuerklassenwechsel muss vor der Ge-burt des Kindes erfolgen.

„Faktorverfahren" hilft beim Steuern sparen

Bisher mussten Ehepaare mit unterschiedlich hohen Einkünften häufig hohe Steuerabzüge in Kauf nehmen. Ein neues freiwilliges „Faktorverfahren" soll ab 2010 Abhilfe schaffen. Neben der bisherigen Eingruppierung in die Steuerklassen III und V können Doppelverdiener-Ehepaare optional beide Einkommen nach Steuerklasse IV mit Faktor besteuern lassen. Steuervorteile des Ehegattensplittings können so bereits bei der monatlichen Lohnauszahlung und nicht erst beim Steuerjahresausgleich berücksichtigt werden. Geringer verdienende Ehegatten, deren Einkünfte in der Steuerklasse V eingruppiert wurden, sollen von dieser neuen Regelung profitieren.

Sondervergütung für Pflegende

Private Pflegeleistungen werden ab 2010 vom Staat honoriert. Kinder und Enkel, die ihre Eltern bezie-hungsweise Großeltern vor dem Tod selbst gepflegt haben, können eine "Sondervergütung" verlangen. Der Antrag muss jedoch gestellt werden, bevor das Erbe aufgeteilt wird. Neuer Vorteil: Ein Nachweis über etwaige Einkommenseinbußen muss nicht mehr erbracht werden.

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