15.07.2010

Mindestlohn in der Pflege ist ein guter Schritt

komba Bundesfachbereich Gesundheit

Als einen guten Schritt in die richtige Richtung bezeichnete der Vorsitzende des komba Bundesfachbereichs Gesundheit, Michael Kehren, den Regierungsbeschluss vom 14. Juli zum gesetzlichen Mindestlohn in der Pflege, denn Pflegetätigkeiten müssen adäquat vergütet und dem Dumpinglohn-Wettbewerb Einhalt geboten werden.

Danach gilt für Pflegekräfte in Altenheimen und bei ambulanten Diensten künftig eine Lohnuntergrenze von 7,50 Euro in den neuen und 8,50 Euro in den alten Bundesländern. Zum 1. Januar 2012 und zum 1. Juli 2013 werden die Stundensätze noch einmal um jeweils 25 Cent steigen, so dass sie dann bei neun Euro im Westen und acht Euro im Osten liegen. Die Regelung ist bis Ende 2014 befristet.

Die komba gewerkschaft sieht allerdings noch Nachbesserungsbedarf. Dabei kritisiert der Bundesfachbereichsvorsitzende die Differenzierung des Mindestlohns nach Ost und West sowie die Befristung. „Mit der Einführung des Mindestlohns werden ein gewisser Standard an Professionalität herbeigeführt und Dumpinglöhne verhindert. Begrüßenswert ist auch, dass der Mindestlohn ebenfalls für ausländische Unternehmen gilt, die Pflegeleistungen in Deutschland anbieten." Denn ab 1. Mai 2011 ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht länger eingeschränkt, so dass Pflegekräfte aus allen EU-Ländern ohne weiteres in Deutschland arbeiten dürfen - und zwar zu den gleichen Bedingungen wie ihre in Deutschland ansässigen Kolleginnen und Kollegen.

„Dennoch ist die Höhe des Mindestlohns dauerhaft zu gering, um die sogenannte Grundpflege für Fachpersonal attraktiv zu machen", so Kehren weiter und fragt: „Was ist uns die fachkompetente Versorgung unserer Angehörigen wert? Wertschätzung sieht anders aus." Für die komba gewerkschaft darf Pflege am Menschen nur durch fachausgebildetes Personal stattfinden.

Nach oben