09.11.2016 / komba gewerkschaft

Jobcenter - 1/2016

© Peggy Marco / pixabay.com
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Gefährdungsbeurteilungen flächendeckend - JETZT!!!

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (Gefährdungsbeurteilung).

Diese Gefährdungsbeurteilungen erfolgen in den Jobcentern nicht oder nicht regelmäßig. Personalräte scheinen oft machtlos, da ein Initiativrecht der Personalräte auf Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht besteht.

Insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung von physischen und psychischen Langzeiterkrankungen und zur Erhöhung der Sicherheit sind Gefährdungsbeurteilungen  jedoch unabdingbar, um die angespannten Arbeitsbedingungen nicht weiter zu verschlechtern. Gesundheitsgerechtes Arbeiten gewährleistet, dass die Beschäftigten produktiv sind und ihre Gesundheit bewahren können. Dadurch werden langfristig Kosten gespart und die Arbeitszufriedenheit erhöht.

Es muss im Interesse jedes Geschäftsführers eines Jobcenters liegen, für gesunde und sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und ihren Wirkungskontrollen ist somit als MUSS für jeden Geschäftsführer zu verstehen. Ansonsten handelt er grob fahrlässig und unwirtschaftlich.

Der Träger, die Bundesagentur für Arbeit, hat dieses erkannt und weist die Geschäftsführer darauf hin, dass vor der flächendeckenden Einführung der E-Akte Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen sind. Die Geschäftsführer sind gefordert, diese, einschließlich der aus der späteren Wirkungskontrolle getroffenen Maßnahmen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben, durchzuführen.

Die komba gewerkschaft fordert die Geschäftsführer der Jobcenter auf,  jetzt - vor Einführung der E-Akte - die Gefährdungsbeurteilungen, einschließlich der Beurteilung der psychischen Belastungen, flächendeckend und gesetzeskonform durchzuführen.

Darüber hinaus fordert die komba gewerkschaft, dass die vorgeschriebenen Wirkungskontrollen durchgeführt werden und die Gefährdungsbeurteilungen dauerhaft und regelmäßig als gesetzlich vorgeschriebenes Kernelement von Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Jobcentern durchgeführt werden, um die Beschäftigten gesund zu erhalten und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Den Geschäftsführern sollte die Gesundheit ihrer Beschäftigten besonders am Herzen liegen.

Köln, 09.11.2016
V.i.S.d.P.: Eckhard Schwill, Justiziar komba gewerkschaft, Norbertstr. 3, 50670 Köln

Jobcenter - Info 1/2016 „Gefährdungsbeurteilungen flächendeckend - JETZT!!!“ als pdf-Download

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