08.04.2019 / dbb beamtenbund und tarifunion

Bundesfernstraßenreform

© dbb
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Autobahn GmbH: Eingruppierung steht

Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich am 5. April 2019 auf die Regelungen zur Eingruppierung bei der neuen Autobahn GmbH des Bundes mit ihren zukünftig 15.000 Beschäftigten geeinigt.

„Damit ist nun weitestgehend klar, welche Tätigkeiten welcher Entgeltgruppe in den Gehaltstabellen entsprechen. Das ist ein wichtiger erster Baustein auf dem Weg zu einem soliden und attraktiven Tarifvertrag bei der neuen Gesellschaft“, sagte der Verhandlungsführer und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, Volker Geyer.

Weitere Verhandlungsschritte müssen folgen
Im nächsten Schritt müssten nun weitere wichtige Punkte endgültig festgeschrieben werden, wie beispielsweise die Entgelttabellen und Zulagen, die Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge und die Beschäftigungsbedingungen für Ausbildende. Geyer: „Wir wollen und werden eine insgesamt gelungene Tarif-Struktur durchsetzen. Die ist entscheidend: Denn erstens brauchen die Beschäftigten der Länder, die die Autobahn GmbH von einem Wechsel überzeugen möchte, eine konkrete Entscheidungsgrundlage. Zweitens muss sich die Gesellschaft mit attraktiven Arbeitsbedingungen schon jetzt für den Wettbewerb um Fachkräfte richtig aufstellen.“

Verbesserte Eingruppierung und erleichterte Höhergruppierungen
Die Eingruppierungssystematik und die Entgeltregelungen bei der Autobahn GmbH des Bundes folgen im Grundsatz dem Tarif beim Bund, also nach TVöD. Der dbb hat unter Beteiligung seiner Fachgewerkschaften VDStra., komba, BTB und DVG gegenüber dem Ländertarif (TV-L) weitergehende Verbesserungen erzielt. Für die Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst sowie für Tätigkeiten von Meistern, Technikern und Ingenieuren gilt künftig nicht allein eine aufgewertete Eckeingruppierung wie zum Beispiel die Entgeltgruppe 6 für Straßenwärter und Werkstattbeschäftigte, sondern außerdem der Grundsatz der vertikalen Durchlässigkeit der Eingruppierung für die nicht einschlägig Berufsausgebildeten:

  • Neuer Maßstab ist die „aufgabenbezogene erforderliche Eignung“ anstelle von „gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen“
  • Abgeschafft wird der nach bislang rein formalen oder ausbildungsbezogenen Anforderungen eingeschränkte „sonstige Beschäftigte“
  • Hergestellt wird damit die gleichwertige Eingruppierung für entsprechende Tätigkeiten

Die Eckeingruppierung für Meister sowie für Techniker und entsprechend eingesetzte Beschäftigte ist die Entgeltgruppe 8 mit Heraushebungsmerkmalen bis nach Entgeltgruppe 9c, für Ingenieurstätigkeiten die Entgeltgruppe 10 mit Heraushebungsmerkmalen bis nach Entgeltgruppe 16 sowie für die Leitungen von Autobahn- und Straßenmeistereien die Entgeltgruppe 11 mit einer Zuordnung nach einem transparenten Punktesystem bis nach Entgeltgruppe 14.

Wie geht’s weiter?
Die Verhandlungen in den weiteren Verhandlungsgruppen zu den Themen Zulagen und Zuschläge, Manteltarif und Überleitung werden zeitnah und zielstrebig fortgesetzt. Zum Thema regelmäßiger Arbeitszeit enthält die Tarifeinigung bereits eine Erweiterung, wer künftig unter die 38,5 Stundenwoche fällt. Dies sind neben den bisherigen tariflichen Schonbereichen nach TV-L insbesondere die Beschäftigten in den Autobahn- und Straßenmeistereien sowie den Fernmeldemeistereien.

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