28.11.2018 / dbb beamtenbund und tarifunion / komba gewerkschaft

Bundesfernstraßenreform

Grafik: @ dbb
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Beamte in der IGA: Eine Frage der Perspektive

Am 26. November 2018 fand im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine weitere Sitzung der Ständigen Arbeitsgruppe zur Bundesfernstraßenreform statt. Die Arbeitsgruppe soll die Tarifverhandlungen zur Infrastrukturgesellschaft (IGA) begleiten und alle beamten- und mitbestimmungsrechtlichen Fragestellungen behandeln. In der dritten Sitzung ging es diesmal um das Ausbildungskonzept sowie um die Perspektiven für die Beamten in der IGA.

Ausbildung in der IGA
Die IGA möchte zukünftig Berufsausbildungen, Traineeprogramme, ein duales Studium und Meisterausbildungen anbieten. Nach Angaben des BMVI sollen die unternehmenseigenen Ausbildungen allerdings erst mit dem Jahr 2021 starten. Volker Geyer machte gegenüber dem Staatssekretär, Dr. Schulz, deutlich, dass dieser Zeitpunkt viel zu spät kommt: „Die IGA braucht jetzt junge Menschen. Nur so kann sie die Nachwuchsgewinnung für ihren Unternehmenserfolg nutzen.“

Beamtinnen und Beamte in der IGA
Derzeit wird von Seiten des BMVI ein Konzept erarbeitet, wonach grundsätzlich die Beamtinnen und Beamten an das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) versetzt und anschließend der IGA zugewiesen werden sollen. Dies soll freiwillig geschehen. Volker Geyer erinnerte in dem Zusammenhang daran, dass die Gewerkschaften sich mit dem BMVI Ende Oktober 2018 in einem Eckpunktepapier geeinigt haben, dass durch einen Tarifvertrag die Sicherung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsorts vereinbart wird. Sollte diese Sicherung nicht möglich sein, sollen tarifvertragliche Ausgleichsregelungen getroffen werden. „Genau diese Sicherungsgarantien brauchen wir wirkungsgleich auch für die Beamtenschaft in der IGA. Ansonsten wird die Wechselbereitschaft der Beamtinnen und Beamten nicht gegeben sein“, machte Geyer deutlich.

Zu den dienstrechtlichen Überleitungsregeln für Beamtinnen und Beamte bedauerte Fachvorstand Beamtenpolitik, Friedhelm Schäfer, dass keine verlässlichen Zahlen vorliegen, ebenso wenig wie konkrete Angaben zur Aufbauorganisation und zu den Einsatzgebieten von Beamten im FBA wie in der IGA. Er äußerte deshalb Verständnis dafür, dass viele Betroffene in Ländern und Kommunen angesichts der Ungewissheit noch keine Entscheidung getroffen haben. Das Überleitungskonzept ist noch nicht vom BMVI fertiggestellt. Das BMVI bestätigt die Zusage der Freiwilligkeit sowie, dass alle Wechselbereiten ohne Altersbegrenzung vom FBA bzw. von der IGA übernommen werden. Friedhelm Schäfer betonte, dass es nicht nur im Bundesamt sondern auch in der IGA über die Gründungsphase hinaus eine Zukunft für Beamte geben muss. Für den dbb erklärte er die Erwartung, den gesetzlich zugesicherten Bestandsschutz der Beamtinnen und Beamten auch hinsichtlich des Arbeitsplatzes und des Arbeitsortes jetzt mit Leben zu erfüllen. Dazu gehört, dass die zugewiesenen Beamtinnen und Beamten auch in der IGA weiter – durch entsprechende Planstellen gesicherte – Fortkommens- und Aufstiegsperspektiven haben. Personalentwicklung darf sich nicht in einem Glaubensbekenntnis erschöpfen.

Weiteres Verfahren
Die Gespräche in der Ständigen Arbeitsgruppe sollen Mitte Januar 2019 fortgesetzt werden. Das BMVI will die dann vorliegenden Erhebungsdaten mitteilen und gleichzeitig die beamtenrechtliche Überleitungskonzeption konkretisieren.

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