09.12.2009

Erfahrungsbericht zum Projekt "Einheitlicher Ansprechpartner"

EU-Dienstleistungsrichtlinie in Kommunen: Neue KGSt Materialie 3/2009 erschienen

Die neue KGSt-Materialie ist als eine Art Handbuch zu verstehen, in dem die wesentlichen Fragen für eine erfolgreiche Umsetzung aufgeworfen werden. Im Sinne der Serviceorientierung wird empfohlen die Rolle eines internen Einheitlichen Ansprechpartners („interner EA") einzuführen, auch wenn die Kommune selbst nicht durch Verortungsentscheidung des Gesetzgebers Einheitlicher Ansprechpartner nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz wird. Der interne EA übt eine Mittler- und Bündelungsfunktion als zentrale Kontaktstelle im Front-Office für Verwaltungskunden aus. Darüber hinaus steht er in dieser Funktion zur Verfügung, wenn Anfragen oder Anträge über einen Einheitlichen Ansprechpartner oder andere beteiligte Verwaltungen und Institutionen eingehen. Er koordiniert die Befriedigung der Informationsbedarfe und die Bearbeitung der Anliegen mit den Fachbehörden im Back-Office der eigenen Kommune.

Grundlage für eine derart ambitionierte Umsetzung der EU-DLR ist eine Projektorganisation, deren Zeitplanung über das Ende des Jahres 2009 hinausgeht und die anstehenden Herausforderungen, insbesondere die geforderte elektronische Verfahrensabwicklung, im Blick hat.

Mit dem vorliegenden Arbeitspapier will die KGSt vor allem Kommunen unterstützen, die jetzt einerseits schnell und pragmatisch vorgehen müssen, um eine Realisierung zum vorgegebenen Termin zu gewährleisten und gleichzeitig die Weichen stellen wollen, um mit der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie eine nachhaltige Wirkung für Kunden- und Prozessorientierung, Ausbau der IT-Infrastruktur und Verwaltungsmodernisierung zu erzielen.

Bei den Vorbereitungen treten in vielen Kommunen immer wieder Fragestellungen auf, die eher praktischer und pragmatischer Natur sind und sich weniger mit - nicht minder wichtigen - Themen wie Datenaustauschformaten, Prozessregistern und Portalverbünden beschäftigen. Das neue Papier soll dabei helfen, solche Fragen zur Umsetzung der EU-DLR zu beantworten. Es liefert an entscheidenden Stellen Verweise auf Spezialistenwissen, mit dem sich (Teil-)Projektverantwortliche auseinandersetzen können und sollten.

Doch eine nachhaltige Umsetzung befasst sich aus Sicht der KGSt nicht ausschließlich mit der Erfüllung rechtlicher Mindestanforderungen, sondern mit den positiven Wirkungen für den Standort Kommune und die Übertragbarkeit der Erfahrungen auf andere Verwaltungsbereiche. Dieser Einschätzung schließt sich die komba gewerkschaft an. Die Realisierung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist eine entscheidende Chance zur Verwaltungsmodernisierung und Positionierung. Allerdings erfordert ihre Umsetzung eine nicht nur technisch, sondern auch personell starke Infrastruktur des Öffentlichen Dienstes. Die Vorteile für Dienstleister aus dem In- und Ausland wie Zeit- und Aufwandsersparnis dürfen nicht gleichzeitig eine Mehrbelastung des kommunalen Personals bedeuten.

Die Festlegung eines einheitlichen Ansprechpartners ist für das föderalistische Deutschland schwieriger umzusetzen als für andere Länder. Da auf der kommunalen Ebene die meisten wirtschaftrelevanten Zuständigkeiten und Bündelungsfunktionen angesiedelt sind und die Verwaltungskapazitäten bestehen, sollte nach Auffassung der komba gewerkschaft die Aufgabe des „Einheitlichen Ansprechpartners" auch bei den Kommunen verankert werden. Zudem verfügen die Kommunen über die entsprechenden Erfahrungen, Kompetenzen und Kenntnisse der Situation vor Ort. Somit ist dies sicher auch als das kostengünstigste und effizienteste Modell zu bewerten.

Die KGSt-Materiale ist unter www.kgst.de zu beziehen.

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