01.02.2011

Gleichstellung auf dem Prüfstand

Ende Januar wurde das Sachverständigengutachten zum Ersten Bundesgleichstellungsbericht der Bundesregierung an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übergeben.

Damit erfüllt die Bundesregierungein langgehegtes Versprechen, das sie im Koalitionsvertrag gegeben hatte. Mehr als zwei Jahre war eine siebenköpfige Expertenkommission mit der Erstellung des Berichts beschäftigt. Dabei brachten sich viele gleichstellungspolitisch aktive Verbände und Organisationen, darunter auch die dbb bundesfrauenvertretung, beratend ein.

Herausgekommen ist eine umfangreiche Bestandsaufnahme der Lage der Gleichstellung von Männern und Frauen in Deutschland. Der rund 300 Seiten umfassende Report liefert jedoch eine ernüchternde Bilanz: Deutschlands Gleichstellungspolitik fehlt ein stringentes Konzept und ein einheitliches Leitbild.

Die dbb bundesfrauenvertretung hat sich mit dem Gutachten ausgiebig befasst und die wichtigsten Handlungsempfehlungen der Sachverständigenkommission zusammengefasst. Es besteht kein Zweifel: Um die Gleichstellung in Deutschland ist es nicht sonderlich gut bestellt. In beinahe allen Lebensfeldern erfahren Frauen nach wie vor geschlechterbedingte Nachteile. Frauen haben die besseren Bildungsabschlüsse als Männer und dennoch die schlechteren Verdienstmöglichkeiten. Sie haben die gleichen Aufstiegschancen wie Männer, gelangen aber seltener in Führungspositionen. Die Politik muss jetzt handeln.

Die vorliegende Analyse zeigt, dass die derzeit eingesetzten Maßnahmen, die Männer und Frauen zu mehr Gleichberechtigung führen sollen, nur punktuell wirken. Um jedoch eine langfristige Verbesserung der Lage herbeizuführen bedarf es einer nachhaltigen Politik, die alle Lebensabschnitte von der Ausbildung über die Phase der Familiengründung bis hin zum Ruhestand berücksichtigt. Aber auch die Übergänge zwischen den Lebensabschnitten und konkrete Ereignisse, die sich auf die Lebenskonstellationen auswirken wie etwa eine Scheidung oder ein plötzlicher Pflegefall in der Familie, müssen in die politischen Überlegungen mit einbezogen werden.

Mit dem Gutachten zum Ersten Bundesgleichstellungsbericht liegt der Bundesregierung ein umfangreiches Handbuch vor, das sie jetzt auch tatsächlich gebrauchen muss. Der Aspekt der Gleichstellung muss in alle Politikbereiche einfließen und konsequent umgesetzt werden.

Vor allem die weiblichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst müssen an dieser Stelle mit einkalkuliert werden: Als Gesellschaftsmitglieder, die sich mehr gleichberechtigte Teilhabe im Sinne von gleichen Rechten und gleichwertiger Bezahlung wünschen. Aber auch als Beamtinnen und Tarifbeschäftigte in den öffentlichen Verwaltungen, die mit der Umsetzung der gleichstellungsfördernden Maßnahmen betraut sind.

Weitere Informationen zur aktuellen Frauenpolitik finden Sie hier.

Nach oben