05.02.2010

Gutachten: Stellenplan - Stellenbewertung

Neues KGSt-Gutachten erschienen - 7. Auflage

Das Gutachten "Stellenplan - Stellenbewertung" ist eines der grundlegenden Gutachten der KGSt zur Organisation der Kommunalverwaltung. Es ist 1953 in 1. Auflage, zuletzt 1982 in 6. Auflage erschienen. Alle Gutachten sind von der Praxis positiv aufgenommen und weitgehend der örtlichen Stellenbewertung zugrunde gelegt worden.

Bereits im letzten Jahr hat dazu ein ausführliches Informationsgespräch zwischen der KGSt und der komba Bundesleitung in Köln stattgefunden. An dem Gespräch waren Rainer-Christian Beutel, Vorstand der KGSt, und Norbert Ottersbach, Leiter für Personal, Organisation und Finanzen, sowie auf Seiten der komba gewerkschaft Bundesvorsitzender Heinz Ossenkamp, stellvertretender Bundesvorsitzender Bardo Kraus und Bundesjustiziar Eckhard Schwill beteiligt.
Beide Seiten vereinbarten die Fortführung des Meinungsaustausches zu diesem Gutachten, wobei der Information der Personalräte aus Sicht der komba gewerkschaft eine besondere Bedeutung zukommt.

Mit der Überarbeitung präsentiert die KGSt ein modernes Bewertungssystem mit dem Ziel, Stellen für Beamte sachgerecht zu bewerten und die Akzeptanz des Verfahrens bei Mitarbeitern, Führungskräften, Personalrat und Aufsichtsbehörden zu vergrößern.
- Die Struktur des Bewertungsmodells (Bewertungsmerkmale und ihre Gewichtung zueinander) blieb im Kern unverändert, wurde jedoch weiterentwickelt.
- Das Gefüge der typischen Stellen wurde der Entwicklung seit 1982 angepasst, die Stellen wurden neu beschrieben.
- Alle Stellen wurden auf dieser Grundlage neu bewertet.

Die anforderungsgerechte Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine Anerkennung erbrachter Leistungen und fördert die Leistungsbereitschaft; sie ist damit auch Voraussetzung einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen Verwaltung auch und gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels.

Die in diesem Gutachten enthaltenen Bewertungsempfehlungen sollen die örtliche Bewertung der Beamtenstellen erleichtern und zu einer möglichst einheitlichen Anwendung in der Kommunalverwaltung beitragen. Sie können die örtliche Bewertung nicht ersetzen. Das System wäre auch ohne solche Bewertungsbeispiele vollständig und praktikabel.

Weitere Informationen auf www.kgst.de

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