17.11.2008

Heesen: dbb wird Reform des Beamtenrechts weiter vorantreiben

Der dbb will sich weiter intensiv für eine Modernisierung des Beamtenrechts einsetzen. Wie dbb Chef Peter Heesen am 14. November 2008 der dpa in Berlin sagte, sind die Gewerkschaften zwar grundsätzlich zufrieden, dass nach vier Jahren Anlauf die Reform auf Bundesebene beschlossen sei.

"Es geht endlich nach vorne", sagte Heesen. Man habe sich aber mehr vorstellen können. Der dbb wolle nun versuchen, diese Überlegungen zumindest in einigen Ländern durchzusetzen. Der Bundestag hatte am 12. November 2008 das Dienstrechtsneuordnungsgesetz beschlossen, das im Bereich des Bundes gilt. Heesen sagte, damit setze der Bund Maßstäbe für die Länder. Es gelte trotz deren neuer Zuständigkeit aufgrund der Föderalismusreform, "das Dienstrecht ein Stück weit zusammenzuhalten".

Im einzelnen nannte der dbb Chef angesichts der Nachwuchsprobleme des öffentlichen Dienstes als Ziel eine "Öffnung des Dienstrechts für Seiteneinsteiger".
Um Anreize für einen Einstieg von Fachkräften im öffentlichen Dienst zu schaffen, die bereits erhebliche Berufserfahrung mitbrächten, müsse eine Verbeamtung auch später möglich sein. Umgekehrt sollten Beamte, die umsteigen, keine Nachteile befürchten müssen. Sie sollten ihre "Versorgungsansprüche nach acht bis zehn Jahren mitnehmen können", so Heesen.

Mit Blick auf die "leistungsfördernde Struktur des Dienstrechtes" sollte ein Prozent der Besoldungssumme als Budget für leistungsbezogene Bezahlung eingestellt werden, sagte er. Die Bundesregierung stellt dafür nur
0,3 Prozent bereit. Neben diesem leistungsfördernden Aspekt sieht die Reform vor, dass sich das Grundgehalt von Beamten nicht mehr an ihrem Alter ausrichtet, sondern an ihrer Berufserfahrung. Das Pensionsalter der etwa 130 000 Bundesbeamten wird - parallel zur Rentenversicherung - schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

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