21.04.2010

komba begrüßt Kabinettsbeschlüsse zur Jobcenter-Reform

Nach monatelangen Beratungen hat die Bundesregierung nun am heutigen Tag für die Reform der Jobcenter grünes Licht gegeben. Nachdem das Kabinett dazu bereits Ende März eine Grundgesetzänderung beschlossen hat, regelt der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf die organisatorischen Einzelheiten für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Die komba gewerkschaft hatte über die Beratungen und Anhörungen hierzu bereits in der Vergangenheit ausführlich berichtet.

Die Neuorganisation der Jobcenter war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2007 die Mischverwaltung von Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Reform war schließlich Ende März von führenden Vertretern der Koalition mit SPD und Bundesländern ausgehandelt worden. Insgesamt konnten hiermit maßgebliche Forderungen der komba gewerkschaft umgesetzt werden: Die Sicherung der ARGEn und damit die gemeinsame Betreuung der Langzeitarbeitslosen durch BA und Kommunen sowie die Entfristung des Optionsmodells mit einer Aufstockung der Zahl der Optionskommunen von bislang 69 auf 110. „Die rund sieben Millionen Hartz-IV-Empfänger werden damit auch künftig aus einer Hand betreut, die Mitarbeiter in Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen haben nun wieder eine sichere Grundlage für ihre weitere Arbeit. So ist ein Behördenwirrwarr für Bürger und Beschäftigte in letzter Minute verhindert worden", so komba Bundesvorsitzender Heinz Ossenkamp.

Die Gesetzentwürfe sollen nun bis zum Sommer Bundestag und Bundesrat passieren. Die komba gewerkschaft wird sich hierbei weiterhin intensiv in die parlamentarischen Beratungen und Anhörungsverfahren einbringen und über den weiteren Verlauf informieren.

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