01.07.2010

komba Initiative für Feuerwehr und Rettungsdienst erfolgreich

Gesetzentwurf zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Die Initiative der komba gewerkschaft, in die Diskussion um eine Verschärfung des Strafrahmens im Bereich des „Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte" neben der Polizei auch die Feuerwehr und den Rettungsdienst mit einzuschließen, war erfolgreich.

In einem Gesetzentwurf (17/2165) vom 16.06.2010 erläutert der Bundesrat, vor dem Hintergrund einer in den letzten Jahren festzustellenden Zunahme von tätlichen Angriffen gegen Polizeibeamte sei der ihnen gewährte strafrechtliche Schutz nicht mehr ausreichend. Ebenso bestraft werden soll, wer mit Gewalt Rettungskräfte beispielsweise bei der Bergung eines Verletzten oder die Feuerwehr am Löschen eines Brandes hindert.

„Durch die Initiative wird dem hohen Risiko und der unverhältnismäßig großen Gefahr für Leib und Leben der Einsatzkräfte Rechnung getragen. Sie ist ein notwendiger und lange überfälliger Beitrag zur Prävention und Strafverfolgung sowie für den Schutz und die Sicherheit des Gemeinwohls", erläutert dazu komba Bundesvorsitzender Heinz Ossenkamp.

In diesem Zusammenhang weist die komba gewerkschaft erneut auf die Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Vollzugsdienste hin, die ebenfalls bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Anfeindungen und Angriffen ausgesetzt sind. Der Gesetzgeber ist der komba Forderung, auch die kommunalen Vollzugsbeamten in den verschärften Schutz mit einzubeziehen, bislang nicht nachgekommen. Die komba gewerkschaft regt daher an, auch diesen Personenkreis explizit in den Gesetzentwurf aufzunehmen.

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