14.11.2008

Neues Beamtenrecht des Bundes beschlossen - dbb und ver.di: Viele Verbesserungen eingebracht

Der dbb beamtenbund und tarifunion und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßen, dass der Bundestag die Weichen für ein neues Beamtenrecht des Bundes gestellt hat.

Mit dem am Abend des 12. November 2008 verabschiedeten Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG - findet ein Modernisierungsprozess seinen vorläufigen Abschluss, den dbb und ver.di bereits in der vergangenen Legislaturperiode angestoßen und wesentlich vorangetrieben hatten, erklärten beide Gewerkschaften am 13. November 2008. Das DNeuG stellt keine revolutionäre Änderung dar, bietet aber mit vielen Neuerungen im Detail eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung des öffentlichen Dienstes. Im Wesentlichen geht es um Änderungen bei Besoldung und Versorgung sowie im Laufbahnrecht. So werden in den neuen Besoldungstabellen berufliche Erfahrungszeiten anerkannt. Das ist eine wichtige Grundlage für hervorragende Dienstleistungsqualität und für die Attraktivität der Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst. Das Endeinkommen von Beamtinnen und Beamten bleibt gesichert. Die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr ist als Übertragung des Rentenrechts verständlich, aber aus Sicht beider Gewerkschaften fehlt es auch im Beamtenbereich an Arbeitsplätzen und Berufschancen für ältere Menschen.

"Erstmalig und hoffentlich nicht einmalig konnten wir am Gesetzentwurf mitwirken", hoben Peter Heesen, dbb Bundesvorsitzender, und Achim Meerkamp, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes, hervor. "Das Gesetz trägt vielfach die Handschrift beider Gewerkschaften, weil wir in zahlreichen Gesprächen unter anderem mit dem Bundesinnenministerium und mit den Bundestagsfraktionen unsere Vorstellungen einbringen konnten. Dies hat sich in einer ganzen Reihe von Verbesserungen niedergeschlagen, die der ursprüngliche Entwurf bis in die Beratungen des Innenausschusses hinein erfahren hat. Dazu gehört besonders die zugesagte Wiederanhebung des Weihnachtsgeldes ab dem Jahr 2011 in Form einer konkreten Besoldungstabelle."

dbb und ver.di bedauern, dass der Gesetzgeber letztlich nicht bereit war, die Reformen mutiger voranzutreiben. Dazu hätten eine vom Volumen her glaubwürdige Leistungskomponente, eine Regelung zur Mitnahme von Versorgungsansprüchen, um den Austausch zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst zu fördern, und auch eine flexible Regelung der Altersgrenze gehört. Umgekehrt bleibt eine Nachbesserung bei den Altersgrenzen für Beamtinnen und Beamte im besonders belastenden Wechsel- und Schichtdienst und anderen vergleichbaren Tätigkeiten weiter auf der Forderungsliste.

Der Bundesrat wird sich am 18. Dezember 2008 mit dem Gesetzentwurf zur Dienstrechtsneuordnung Bund befassen. Das Gesetz soll zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten. 

Zurück zur Übersicht

zurück

Seite drucken

Nach oben