22.10.2019 / dbb beamtenbund und tarifunion

Regionalkonferenz des dbb zur Autobahn GmbH in Köln (21. Oktober 2019)

„Gemeinsam erfolgreich sein!“

„Das war heute verdammt viel, aber auch richtig gut“, fasst einer der Zuhörer und Diskutanten der Kölner Regionalkonferenz vom 21. Oktober 2019 die dritte Regionalkonferenz zusammen, die der dbb durchgeführt hat, um die Tarifverträge sowie die beamtenpolitischen Ergebnisse den Multiplikatoren in den Fachgewerkschaften vorzustellen. Vorausgegangen waren bereits Konferenzen am 16. Oktober 2019 in Hamburg und am 18. Oktober 2019 in Leipzig. Beendet ist die Reihe noch nicht.

Vorgestellt wird ein „TVöD Plus“
In Hamburg eröffnete Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik, die Konferenz mit der klaren Wertung, dass es sich bei dem vorliegenden Tarifwerk um einen „TVöD Plus“ handele, und zählte die umfangreiche Liste der Verbesserungen auf, die der neue Tarifvertrag im Vergleich zum TVöD hat. „Wir können und wollen Euch die Entscheidung über einen möglichen Wechsel zur Autobahn GmbH nicht abnehmen, aber die Basis, die wir geschaffen haben, kann sich sehen lassen“, schloss Geyer.

Gute Strukturen für erfolgreiche Betriebsratsarbeit
Dass das nicht nur für das Tarifwerk an sich gilt, sondern auch für die betriebsrätlichen Strukturen, die der dbb ausgehandelt hat, betonte VDStra.-Chef Hermann Josef Siebigteroth. „Das gilt übrigens auch für die Zahl der Freistellungen“, erläuterte er.

„Wir brauchen starke Gewerkschaften!“
In Köln machte komba-Chef Andreas Hemsing den Zuhörerinnen und Zuhörern klar, dass auch der beste Tarifvertrag gelebt werden muss. „Dazu brauchen wir starke Gewerkschaften und Präsenz in den Betrieben. In dieser Konferenz diskutieren wir heute zwar einen Tarifabschluss, gleichzeitig jedoch auch den Beginn unserer gewerkschaftlichen Arbeit in der neuen Autobahn GmbH. Hier können wir nur gemeinsam erfolgreich sein.“

Klarheit und Sicherheit auch für Beamtinnen und Beamte
Neben ausführlichen Diskussionen des Tarifwerks stellte der dbb auch die Perspektiven und attraktiven Beschäftigungs- und Dienstbedingungen des Bundes für wechselwillige Beamtinnen und Beamte vor. Mit der inzwischen veröffentlichten Zuweisungsvereinbarung und den Anwendungshinweisen, die der dbb fachlich begleitet und in vielen Punkten eindeutig verbessern und beamtenfreundlicher ausgestalten konnte, ist für alle wechselwilligen Beamtinnen und Beamten der Länder bei einem Wechsel zum Bund – und dort zum Fernstraßenbundesamt (FBA) – ein attraktives Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilfeniveau beim Bund gewährleistet. Dies schafft Klarheit und Sicherheit für mögliche Wechselabsichten zum Bund.

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