29.04.2009

Europäische Arbeitszeitregelungen: Änderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie gescheitert

Die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat unter Beteiligung der EU-Kommission über die Neuregelung der europäischen Arbeitszeitregelungen sind am 28.04.2009 für gescheitert erklärt worden.

Entscheidender Punkt für das Scheitern war, dass keine Einigung über die Zukunft der sogenannten Opt-out-Regelung getroffen werden konnte. Das Europäische Parlament konnte sich mit seiner Forderung nicht durchsetzen, Opt-out nur noch für einen begrenzten Übergangszeitraum zuzulassen.

Durch das Scheitern des Vermittlungsverfahrens ist nun auch die beabsichtigte Unterscheidung des Bereitschaftsdienstes in einen inaktiven und einen aktiven Teil vom Tisch. komba Bundesvorsitzender Heinz Ossenkamp sagte dazu: „Die komba gewerkschaft begrüßt die nun eindeutige Klärung, dass Bereitschaftsdienst im vollen Umfang als Arbeitszeit zu werten ist. Die vom Bereitschaftsdienst betroffenen Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie Feuerwehrleute haben damit Klarheit für die Zukunft." Ebenso wird die vom Ministerrat vorgesehene Möglichkeit, die Arbeitszeit auf bis zu 65 Stunden in der Woche zu verlängern, nicht mehr weiter verfolgt.

Ob und wann ein neuer Entwurf zur Änderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie kommt, ist derzeit noch nicht absehbar. Bis dahin bleibt die bestehende EU-Arbeitszeitrichtlinie erhalten. Das deutsche Arbeitszeitgesetz wie auch die Regelungen zur Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten bleiben damit weiterhin bestehen.

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