15.09.2016 / komba gewerkschaft

Feuerwehr und Rettungsdienst - Info 14/2016

© BRuM309 / pixabay.com
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BFH: Entschädigungszahlungen für Feuerwehrbeamte sind steuerpflichtig

Entschädigungszahlungen, die ein Feuerwehrbeamter für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit erhält, sind steuerbare Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 14.06.2016 klargestellt. Die Entscheidung ist von Bedeutung für zahlreiche Feuerwehrleute bundesweit, die in den vergangenen Jahren Mehrarbeit über die rechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich hinaus geleistet und dafür eine Entschädigung in Geld erhalten haben, so der BFH (IX R 2/16).

Im Ausgangsverfahren hatte ein Feuerwehrmann in den Jahren 2002 bis 2007 über die zulässige Arbeitszeit hinaus Mehrarbeit geleistet. Die Stadt, in deren Dienst der Feuerwehrmann stand, leistete an diesen eine Ausgleichszahlung für die rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit in Höhe von 14.537 Euro. Der Feuerwehrmann war der Auffassung, die Zahlung sei als Schadenersatz nicht der Besteuerung zu unterwerfen. Finanzamt und Finanzgericht gingen demgegenüber von einkommensteuerpflichtigen Einkünften aus.

Der BFH hat die Steuerpflicht bestätigt. Nach seinem Urteil zählen zu den steuerbaren Einkünften alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Werde die Zahlung als Gegenleistung für die Arbeitskraft des Arbeitnehmers geleistet, unterfalle sie der Besteuerung. Ob die Arbeitszeiten in rechtswidriger Weise überschritten werden, spiele keine Rolle. Ebenso sei unerheblich, ob der Ausgleich der Überstunden auch durch Freizeitausgleich anstelle von Arbeitslohn hätte erfolgen können. Denn die Zahlung wäre nicht geleistet worden, wenn die rechtswidrige Mehrarbeit nicht erbracht worden wäre. Sachgrund für die Zahlung sei mithin nicht die einen Schadenersatzanspruch begründende Handlung des Arbeitgebers, sondern allein die Erbringung der Arbeitsleistung gewesen.

Mit diesem Urteil ist nunmehr abschließend über die Rechtsfrage entschieden worden. Das schmälert aber nicht den Erfolg der komba gewerkschaft, die über 26 Millionen Euro an Entschädigungszahlungen für ihre Mitglieder erstritten hat.

Köln, 15.09.2016
V.i.S.d.P.: Eckhard Schwill, Justiziar komba gewerkschaft, Norbertstr. 3, 50670 Köln


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