29.01.2010

Gespräche zur Arbeitszeitrichtlinie

Norbert Brewer, Eckhard Schwill
Norbert Brewer, Eckhard Schwill

Die Novelle der Arbeitszeitrichtlinie ist gescheitert; das war gestern. Heute bereitet die Europäische Kommission ein neues Rechtsetzungsverfahren vor. komba gewerkschaft und dbb haben erste Gespräche mit Kommissionsbeamten in Brüssel geführt. Dabei wurde deutlich, dass sektoralen Besonderheiten im öffentlichen Dienst, insbesondere bei Feuerwehr und Polizei, aber auch in den Krankenhäusern, verstärkt Rechnung getragen werden dürfte. Der dbb und seine Mitgliedsverbände wie auch die CESI werden den Prozess aufmerksam verfolgen und aktiv begleiten.

Nach dem Scheitern des Vermittlungsverfahrens von Parlament und Rat im Frühjahr 2009 war der letzte Vorschlag der Kommission zur Neufassung der Arbeitszeitrichtlinie von 1993 endgültig gescheitert. Ein Scheitern im Vermittlungsverfahren, das nicht häufig vorkommt, bedeutet automatisch das Ende der jeweiligen Gesetzesvorlage. Das Dossier Arbeitszeit steht aber nach wie vor hoch oben auf der Brüsseler Tagesordnung. Denn der Arbeitsschutz, dem die Richtlinie dienen soll, ist eine europäische Aufgabe. Bei der Neufassung der Richtlinie geht es um die Bewertung des Bereitschaftsdiensts und um die Möglichkeit des Opt-outs von der durchschnittlich zulässigen Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in den Jahren 2000 und 2002 wichtige Urteile zum Bereitschaftsdienst gefällt. Dieser sei nach geltendem Recht voll als Arbeitszeit zu werten. Mit dem gescheiterten Richtlinienentwurf war der - auch vom dbb bekämpfte - Versuch unternommen worden, Teile der Bereitschaftsdienstzeiten als „inaktive Zeit" zu werten.

Wie der neue Richtlinienentwurf, der frühestens im Sommer vorliegen wird, diese und andere wichtige Fragen der Arbeitszeitregelung behandeln wird, ist offen. Erste Sondierungsgespräche des dbb und der komba gewerkschaft in Brüssel haben aber gezeigt, dass es eine erfreuliche Offenheit für die Argumente der Gewerkschaften geben könnte. Norbert Brewer, Vorsitzender des komba Bundesfachbereichs Feuerwehr und Rettungsdienst, Eckhard Schwill, komba Bundesjustitiar, Nina Twardy (CESI) und Christian Moos, Leiter der Stabsstelle Europa des dbb, sprachen Ende Januar mit zuständigen Kommissionsbeamten. Die Gewerkschaftsvertreter befassten sich dabei weiterhin mit der bekannten Opt-out-Problematik, weisen aber gleichzeitig auf bestimmte, für den Arbeits- und Gesundheitsschutz und das Funktionieren zentraler öffentlicher Dienste bestehende Besonderheiten hin.

Brewer und Schwill erläuterten in den in Brüssel geführten Gesprächen, dass die bei den meisten Feuerwehren bestehende 24-Stunden-Regel unbedingt beizubehalten sei. Zumindest übergangsweise müsse Opt-out unter anderem bei der Feuerwehr möglich bleiben. Ein Abgehen davon sei nur mit mehr Personal möglich. Da Feuerwehrleute aber nicht auf dem Arbeitsmarkt zu finden sind, sondern für ihre wichtige Aufgabe ausgebildet werden müssen, brauche es für die notwendige Umstellung der Dienst- und Einsatzpläne Übergangsfristen. Grundsätzlich müsse der Bereitschaftsdienst, der ja auf der Wache und somit am Arbeitsplatz und vor allem in ständiger Alarmbereitschaft geleistet werde, auch in Zukunft vollwertig als Arbeitszeit anerkannt bleiben. Insbesondere wurde auch auf die hohen physischen und psychischen Anforderungen im Dienst hingewiesen, die besondere Arbeitszeitregelungen erfordern.

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