14.11.2019 / komba gewerkschaft

Ganztagsbetreuung: Rechtsanspruch alleine löst keine Strukturprobleme

© condesign/pixabay.com
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Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zum Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter auf den Weg gebracht. Die komba gewerkschaft sieht die grundsätzliche Notwendigkeit für ein solches Angebot. Das Zeitfenster, den Rechtsanspruch bis 2025 umzusetzen, hält sie allerdings für zu knapp bemessen.

Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein gutes Netz an Betreuungsangeboten absolut notwendig. Nachdem der Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem ersten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Grundschule bereits besteht, stehen zahlreiche berufstätige Eltern bei Einschulung wieder vor der Frage der nachmittäglichen Betreuung. „Ein Rechtsanspruch schafft sicherlich hier und da Abhilfe, löst aber nicht die vorherrschenden qualitativen und strukturellen Probleme in der Ganztagsbetreuung“, macht Bundesvorsitzender Andreas Hemsing deutlich. Jedes Bundesland verfügt über eigene Modelle. Ein flächendeckendes qualitativ hochwertiges Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot fehlt bislang.

Die komba gewerkschaft sieht daher mehrere Herausforderungen im geplanten Rechtsanspruch: Zum einen stellen die zwei Milliarden Euro Finanzhilfen für die Länder nur eine Anschubfinanzierung dar. Die Summe ist für eine flächendeckende Umsetzung unzureichend. Die Kommunen werden in den Folgejahren die finanzielle Hauptlast tragen. „Eine dauerhafte Unterstützung von Bund und Ländern ist für die Umsetzung jedoch zwingend notwendig“, ist sich der komba Bundesvorsitzende sicher. 

Zum anderen ist der Fachkräftemangel schon jetzt spürbar. Durch den Ausbau werden weitere Beschäftigte benötigt, eine Umsetzung des Anspruchs wird damit erschwert. „Die Kolleginnen und Kollegen sind die Leidtragenden. Die Belastungen durch noch größer werdende Gruppen, nicht genügend pädagogisches Fachpersonal und beengte Raumsituationen sind absehbar“, sagt Sandra van Heemskerk, stellvertretende Bundesvorsitzende der komba gewerkschaft. Die komba warnt jedoch davor, im Zuge des geplanten Ausbaus vom Fachkräftegebot abzuweichen. „Um überhaupt eine Chance zu haben, Fachkräfte zu gewinnen, müssen die oftmals nicht auskömmlichen Beschäftigungsverhältnisse nach den geltenden Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes vergütet werden“, fordert Hemsing.

Pressemitteilung "Ganztagsbetreuung: Rechtsanspruch alleine löst keine Strukturprobleme" als pdf-Download.

 

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