23.02.2012

Gemeinnütziges Sponsoring ist unverzichtbar - Klare Regelungen und Transparenz notwendig

Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de

Berlin, 23. Februar 2012. Klare Regelungen und mehr Transparenz für das gemeinnützige Sponsoring fordern der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Dr. Gerd Landsberg, und der Bundesvorsitzende der komba gewerkschaft im dbb beamtenbund und tarifunion, Ulrich Silberbach.

Vor dem Hintergrund der bundesweiten Debatte um  Vorteilsnahme, Sponsoring, Amigoverhältnisse, Bestechungsverdächtigungen und Ermittlungsverfahren müsse das für die Gesellschaft wichtige gemeinnützige Sponsoring davor bewahrt werden, in Grauzonen und Schmuddelecken politisch unkorrekter oder gar strafbarer Verhaltensweisen gedrängt zu werden. Sponsoring oder auch Stiftungen gehörten zur Kultur der Finanzierungen von Aufgaben oder Ereignissen, die der Allgemeinheit dienten. Der Königsweg führe über die permanente Nachprüfbarkeit, in der gegenüber Räten und Öffentlichkeit, unbürokratisch offengelegt werden solle, wer Sponsormittel für gemeinnützige Zwecke einsetzt und welche Beziehungsverhältnisse es zwischen Sponsor und Kommune gibt. Das erleichtere den Einblick in die Motive gemeinnützigen Engagements und entziehe Spekulationen die Grundlage.

„Nur auf diesem Wege kann erreicht werden, dass sich die Wirtschaft oder auch vermögende Einzelpersonen in viel größerem Umfang noch stärker engagieren, um beispielsweise die Situation benachteiligter Kinder, Ansätze zur Integration von Migranten, der örtliche Fußballverein, Theater oder andere kulturelle Einrichtungen vor Ort zu unterstützen“, so Landsberg.
In vielen Kommunalverwaltungen wachse die Unsicherheit, ergänzt Ulrich Silberbach,  ob bereits allseits anerkannte Formen der Höflichkeit in der Zusammenarbeit und der Kommunikation als grenzüberschreitend und damit verdächtig betrachtet werden könnten.

Einige Länder haben diese Thematik bereits aufgegriffen. So ist in der Gemeindeordnung Baden-Württembergs geregelt, dass Gemeinden berechtigt sind, Sponsormittel einzuwerben. Die Einwerbung obliegt ausschließlich der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister und den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Dies könnte ein Modell sein für alle Länder, aber auch für andere Verwaltungsebenen.

Wir müssen jetzt über diese Fragen eine offene Diskussion führen und sicherstellen, dass nicht sowohl in den Kommunalverwaltungen wie auch auf Seiten der potentiellen Sponsoren Unsicherheit und Misstrauen entsteht, welches am Ende dazu führen kann, dass keine Mittel mehr für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt werden, sagten Landsberg und Silberbach abschließend.

 

Pressemitteilung als pdf-Dokument zum downloaden.

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