19.06.2018 / komba gewerkschaft

„Brückenteilzeit“ erleichtert Rückkehr auf eine Vollzeitstelle

© janeb13 / pixabay.com
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komba Ausschuss für Frauenpolitik und Gleichstellungsfragen begrüßt Gesetzesentwurf: Raus aus der Teilzeitfalle

Das Bundeskabinett hat sich auf einen Gesetzesentwurf zur sogenannten „Brückenteilzeit“ geeinigt. Danach soll Teilzeitbeschäftigten die Rückkehr auf eine Vollzeitstelle erleichtert werden. Das Gesetz könnte ab dem 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Elke Stirken, Vorsitzende des komba Ausschusses für Frauenpolitik und Gleichstellungsfragen: „Das Gesetzesvorhaben ist ein Schritt in die richtige Richtung und ermöglicht besonders Frauen eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung in der Familie oder Betreuungsphase. Zudem bietet das Gesetz die Chance, aus der „Teilzeitfalle“ heraus zu kommen. Damit wird das Arbeitsmodell Teilzeit als solches auch für beide Geschlechter interessanter: neben der Auszeit für Nachwuchs kann sie ebenso für Weiter- und Fortbildung genutzt werden. Die Teilzeitbeschäftigung käme so endlich aus der „Mütter-Ecke“ heraus.“

Mareike Klostermann, stellvertretende Bundesvorsitzende und stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses: „Freiere Arbeitszeitgestaltung ist ein Thema, dass uns in Zukunft noch mehr beschäftigen wird. Wir hätten uns zwar weitreichendere Regelungen gewünscht, aber wir können mit dem jetzigen Gesetzesentwurf als einen ersten Schritt gut leben.“

Nach dem Gesetzesentwurf soll es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betrieben ab einer Mitarbeiterzahl von 45 Personen ermöglicht werden, ohne die Angabe von Gründen befristet bis maximal fünf Jahre eine Teilzeitbeschäftigungsphase einlegen und im Anschluss wieder in Vollzeit zurückkehren zu können. Voraussetzung ist, dass das Beschäftigungsverhältnis länger als 6 Monate besteht und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegenstehen.

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