13.05.2013 / komba gewerkschaft

AK Jobcenter Info 1/2013

Bild: Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

„Allegro“ ersetzt „A2LL“ – ohne zusätzliches Personal und Geld geht es nicht

Die komba gewerkschaft fordert seit Jahren die Einführung sachgerechter Betreuungsschlüssel und ausreichendes Personal für die Jobcenter.

Mit der Einführung der Fachsoftware „Allegro“, das die Fachsoftware „A2LL“ ersetzt, droht den Jobcentern mit dem Starttermin der personelle „Super- Gau“.

Eine automatisierte Datenübertragung der Daten aus „A2LL“ in „Allegro“ ist aufgrund der zahlreichen Umgehungslösungen und des daraus entstandenen
„Datenmülls“ ausgeschlossen. Alle Fälle müssen neu in „Allegro“ eingegeben werden.

Dies bedeutet:

  • je nach Umfang der Bedarfsgemeinschaft und Schwere des Leistungsfalles einen Arbeitsumfang von 45 – 60 Minuten je Leistungsfall
  • Qualifizierungsaufwand von mindestens einer Woche pro Bestandsmitarbeiterin bzw. Bestandsmitarbeiter
  • Freistellung von Personal aus dem Leistungsbereich zur Begleitung der Einführung


Dieser Mehraufwand kann nicht mit den vorhandenen personellen Ressourcen des Jobcenters abgedeckt werden.

Bereits heute sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geldleistungsbereichen der Jobcenter überlastet. Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit sind eher die Regel als die Ausnahme. Angeordnete Mehrarbeit kommt aus diesen Gründen für die komba gewerkschaft wegen
der schädlichen Auswirkungen auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in Frage.

Wir fordern deshalb:

  • Für die Einführung von Allegro muss den Jobcentern zusätzliches qualifiziertes Personal bereitgestellt werden.
  • Die erforderlichen zusätzlichen Mittel sind in den Verwaltungshaushalten zusätzlich bereit zu stellen. Eine Umschichtung aus den Eingliederungstiteln der Jobcenter ist wegen der negativen Auswirkung auf die Kundinnen und Kunden keine Lösung.
  • Eine Einarbeitungszeit von mindestens 3 Monaten zur Qualifizierung des zusätzlichen Personals ist zu berücksichtigen.
  • Die zusätzlichen personellen und finanziellen Mittel sind dem Jobcenter für mindestens ein Jahr zur Verfügung zu stellen.


Wir können den Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern keine weiteren Belastungen zumuten.

Köln, 10.05.2013
V.i.S.d.P.: Eckhard Schwill, Justiziar komba gewerkschaft, Norbertstr. 3, 50670 Köln

AK-Jobcenter Info 1/2013 als pdf-Dokument zum Donwloaden.

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