06.12.2017 / komba gewerkschaft

Jobcenter - Info 2/2017

© geralt / pixabay.com
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Das neue Datenschutzrecht – ein schwarzes Loch?

„Ein Schwarzes Loch ist ein Objekt, das in seiner unmittelbaren Umgebung eine so starke Gravitation erzeugt, dass weder Materie noch Information diese Umgebung verlassen kann.“ (Quelle: Wikipedia)  

Ab dem 25.05.2018 greift das neue Datenschutzrecht der EU! Die europaweiten und damit verbundenen bundesweiten Rechtsänderungen sind beachtlich:

  • Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat 99 Artikel und 173 Erwägungsgründe
  • Das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat 85 Paragrafen
  • Sowohl DS-GVO als auch BDSG gelten nebeneinander und ergänzen sich!

Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf die Arbeit der Personalräte in den Jobcentern?

Benjamin Rogge, stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises Jobcenter der komba gewerkschaft, ist sich sicher, dass bei vielen Personalräten die Auswirkungen dieser Rechtsänderungen noch gar nicht richtig angekommen sind. „Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass beispielsweise der Beschäftigtendatenschutz eine eher zweitrangige Rolle in den Jobcentern gespielt hat. Erst in der jüngsten Vergangenheit wurde man für dieses Thema sensibilisiert. Exemplarisch zu nennen sind beispielsweise die Potentialgespräche oder die `Verlaufsbezogene Kundenbetrachtung´. Erst wenn Beschäftigte und Personalräte anfangen, die Sinnhaftigkeit von Maßnahmen zu hinterfragen, wird im selben Atemzug gefragt, ob das eigentlich datenschutzrechtlich zulässig ist. Das ist aus meiner Sicht viel zu spät. Die Sorge um den Beschäftigtendatenschutz muss früher anfangen.“

Es ist zu befürchten, dass die Rechtsänderungen eher dazu beitragen, dass das Thema Datenschutz weiterhin stiefmütterlich behandelt wird, getreu dem Motto „Es wird schon irgendwie gutgehen.“ Und so zieht das neue Datenschutzrecht wie ein schwarzes Loch am Horizont der Jobcenter und seiner Gremien auf. Dabei sind Personalräte und Dienststellen gut beraten, jetzt vorzusorgen, damit das neue Datenschutzrecht zugunsten der Beschäftigten rechtsicher angewendet werden kann. 

Die komba gewerkschaft wird die weiteren Rechtsentwicklungen beobachten und zusätzliche Informationen bereitstellen. 

V.i.S.d.P.: 
Eckhard Schwill, Justiziar komba gewerkschaft nrw, Norbertstr. 3, 50670 Köln

Jobcenter - Info 2/2017: "Das neue Datenschutzrecht – ein schwarzes Loch?"  als pdf-Download

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