23.08.2011

Personalräte in den Jobcentern

Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt, pixelio.de

Arbeitsgruppe der Vorsitzenden soll eingerichtet werden

Auf der Grundlage des § 44 h SGB II sind im Frühjahr in vielen Jobcentern erstmalig eigene Personalräte gewählt worden. Nach § 44 h Abs. 4 SGB II wird zur Erörterung und Abstimmung gemeinsamer personalvertretungsrechtlich relevanter Angelegenhei-ten eine Arbeitsgruppe der Vorsitzenden der Personalvertretungen eingerichtet. Die Arbeitsgruppe hält bis zu zwei Sitzungen im Jahr ab, beschließt eine Geschäftsordnung und wählt einen eigenen Vorsitz.

Die Rahmenbedingungen für die konstituierende Sitzung dieser Arbeitsgruppen wurden am 17.08.2011 zwischen Vertretern von dbb und ver.di einerseits und Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales andererseits diskutiert.

Das Bundesministerium wird voraussichtlich zur konstituierenden Sitzung der Arbeits-gruppe die ca. 350 Personalratsvorsitzenden der Jobcenter im November 2011 nach Berlin einladen. Die Tagesordnung der Veranstaltung sowie sonstige Organisationsfragen sollen zwischen dem dbb und ver.di abgestimmt werden.

Für die komba gewerkschaft nahm Michael Bublies, Stellv. Justiziar der komba gewerkschaft nrw, an der Besprechung im Ministerium teil.

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