05.04.2011

komba Bundesseniorenbeauftragter fordert: Altersgrenzen flexibilisieren und konsequent umsetzen

komba Bundesseniorenbeauftragter Klaus-Dieter Schulze nahm im März 2011 an der Fachkommission Sozialpolitik für Senioren der BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen) teil. Im Mittelpunkt der umfangreichen Tagesordnung stand der 6. Altenbericht.

Dieser macht deutlich, dass es in fast allen gesellschaftlichen Bereichen vorherrschende, meist einseitig defizitär geprägte Bilder vom Alter und der Rolle älterer Menschen gibt, die der Bandbreite des Lebens und Wirkens älterer Menschen nicht gerecht werden. Vor allem die Medien stehen in der Verantwortung, diese einseitige Darstellung des Alters aufzubrechen.

komba gewerkschaft und BAGSO wenden sich ausdrücklich gegen die Vorstellung, man können bestimmte Aufgaben nur bis zu einem gewissen Alter übernehmen. Weiterhin bestehende Altersgrenzen verhindern jedoch, dass sowohl der Einzelne als auch die Gesellschaft Potenziale älterer Menschen nutzen können. Dies gilt es aus ethischen und gesellschaftspolitischen Gründen schnellstmöglich zu verändern. Schulze fordert daher die kommunalen Arbeitgeber dazu auf, ihre Bereiche auf bestehende Altersgrenzen zu überprüfen. „Die gesellschaftliche Vermutungsregel muss dabei immer dahin gehen, dass das Lebensalter nicht als Abgrenzungskriterium taugt“, so der komba Bundesseniorenbeauftragte. „Natürlich gibt es auch Privilegien, die an das Erreichen eines bestimmten Lebensalters geknüpft sind. Auch diese „positiven Altersdiskriminierungen“ müssen überprüft werden, da sie einer differenzierten Betrachtung des Alters im Wege stehen könnten.“

Die komba gewerkschaft unterstützt die Forderung der BAGSO nach einer Individualisierung und Flexibilisierung von Lebensarbeitszeiten – allerdings in beide Richtungen. Gesetzliche Möglichkeiten, auch über die Altersgrenzen der Sozialversicherung hinaus erwerbstätig zu sein, müssen auf tarifvertraglicher und betrieblicher Ebene stärker als bisher genutzt werden. Ebenfalls müssen Altersteilzeit-Modelle stärker darauf ausgerichtet sein, ältere Mitarbeiter/-innen länger im Beschäftigungssystem zu halten sowie den Übergang für sie allmählich und gleitend zu gestalten. Ebenso müssen aber auch Menschen, die körperlich besonders herausfordernden Tätigkeiten wie beispielsweise bei der Feuerwehr nachgegangen sind, ohne Nachteile vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden können.

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