06.02.2012

Bundeskinderschutzgesetz

komba gewerkschaft warnt: Ohne qualifiziertes Personal in den Kommunen bleibt wichtiges Gesetz nur Makulatur

Berlin, 6. Februar 2012. Das neue, für Kinder, Eltern und Erzieher wichtige Bundeskinderschutzgesetz muss ein Erfolg werden und darf nicht Makulatur bleiben. Darum stehen die öffentlichen Arbeitgeber in der Pflicht, in den Kommunen für ausreichendes und qualifiziertes Personal zu sorgen, damit das Gesetz in den Kommunen mit Leben gefüllt werden kann. Mit dieser Botschaft weist  Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender der kommunalen Fachgewerkschaft komba im dbb beamtenbund und tarifunion, auf einen ernst zu nehmenden Schwachpunkt hin: „Die Qualität eines Gesetzes wird sich an seiner Umsetzbarkeit messen lassen. Und dafür brauchen die Städte und Kreise ausreichendes sowie für diese Aufgabe entsprechend  qualifiziertes Personal.“ Hier aber, so Silberbach, gebe es bereits erkennbar erhebliche Defizite, auf die der dbb im Anhörungsversfahren auch deutlich hingewiesen habe.

Selbstverständlich stehe die komba gewerkschaft voll hinter dem gesetzlichen Ziel, den aktiven Schutz von Kindern und Jugendlichen zu stärken, um Vernachlässigung oder Missbrauch von Kindern zu verhindern. Städte, Kreise und Gemeinden brauchten dazu aber Spezialisten, die in dem sensiblen Umfeld im Interesse der Kinder wirksam arbeiten können. Dies sei gegenwärtig nicht ansatzweise zu erkennen. Silberbach und Sandra van Heemskerk, Vorsitzende des Bundesfachbereichs Sozial- und Erziehungsdienst in der komba gewerkschaft, weisen darauf hin, dass derzeit jedoch niemand wisse, wie die Jugend-, Sozial- oder Gesundheitsämter angesichts anhaltender Personaleinsparungen in den Kommunen es  schaffen sollen, diese wichtige gesellschaftliche Aufgabe im Sinne der gesetzlichen Vorgaben zu realisieren. Van Heemskerk: „Pädagogisch wichtige und notwendige Hilfen dürfen nicht an Kosten scheitern.“ Die Städte brauchten dafür neue Konzepte für Fachpersonal, damit die präventive Arbeit gestärkt werden kann. In zahlreichen Städten, so die erfahrene Erzieherin, gäbe es bereits jetzt derart hohe Fallzahlbelastungen, so dass die Prioritätenentscheidung sich ausschließlich nach der Frage richteten, wo es am allerschlimmsten brenne. Van Heemskerk: „Das habe aber mit Vorbeugung nichts mehr zu tun. Präventive Arbeit ist bereits längst nicht mehr möglich“.

Die komba gewerkschaft beklagt in diesem Zusammenhang, dass die immer wichtiger werdenden Aufgaben des Sozial- und Erziehungsdienstes von den öffentlichen Arbeitgebern nicht ausreichend geschätzt werde. Das zeigten auch kleinkarierte Auseinandersetzungen um Eingruppierungen in Gehaltsgruppen, die der Bedeutung der zu erfüllenden Aufgabe angemessen sind.
Das Bundeskinderschutzgesetz sei ein plastisches Beispiel dafür, ergänzt Ulrich Silberbach, dass die inhaltlichen Ziele eines Gesetzes ganz eng korrespondieren müssen mit der personellen und finanziellen Umsetzung neuer Aufgaben. Diese sei nicht garantiert. Als weiteres Beispiel nannte er die ebenfalls zu begrüßenden Initiativen, die Kindererziehung im Vorschulalter auch deutlich auf Kinder unter drei Jahren auszuweiten. Niemand habe aber eine Antwort darauf, woher allein in Nordrhein Westfalen die dazu fehlenden etwa 8000 Erzieherinnen und Erzieher kommen sollen: „Der Arbeitsmarkt ist leergefegt. Die kommunalen Finanzen sind in einer ruinösen Situation. Es ist Aufgabe von Regierungen und Parlamenten, diese Widersprüche zwischen politischen Zielen und der Realität gesetzlicher Anwendungen im Alltag aufzulösen“, so Silberbach.

 

Pressemitteilung vom 06. Februar 2012 als pdf-Dokument zum downloaden.

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