16.05.2018 / komba gewerkschaft, BTB, VDStra

Bundesautobahnen: Reform der Auftragsverwaltung

©geralt/pixabay.com
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Gemeinsame Information von BTB, komba gewerkschaft und VDStra zur Infratstrukturgesellschaft

Kritik am Standortkonzept des Bundesverkehrsministeriums für die geplante Infrastrukturgesellschaft (IGA) übten die Gewerkschaften bereits nach Bekanntwerden der Pläne. Ende April suchten sie das Gespräch mit Tatjana Tegtbauer, Leiterin der Stabstelle IGA im Verkehrsministerium, um konkrete Verbesserungsvorschläge im Interesse der Beschäftigten deutlich zu machen.

Laut Ministerium handelt es sich bei dem veröffentlichten Standortkonzept um keine endgültige Version, sondern um einen Entwurf, der noch geprüft und fortentwickelt wird. Sofern Lücken in der Netzversorgung festgestellt werden und die Länder Änderungsbedarf anmelden, wird das Konzept überarbeitet. Die Anzahl und Standorte der Ausbildungsstätten werden ebenfalls zwischen Bund und Ländern abgestimmt. BTB, komba gewerkschaft und VDStra forderten gegenüber dem BMVI, dass alle Berufsbilder im öffentlichen Straßenunterhalt und -ausbau erhalten bleiben müssen. Das endgültige Standortkonzept soll nach Angaben der Stabsstellenleiterin bis zum 30. Juni 2018 ausgearbeitet werden.

Entwicklung der IGA-Organisation zum Stichtag 30. Juni 2018

Bis zum 30. Juni 2018 sollen darüber hinaus die Organisationsstrukturen der IGA und der Niederlassungen sowie der Außenstellen erstellt und publiziert werden. Das Standortkonzept der Infrastrukturgesellschaft soll bis Ende Juni endgültig feststehen. Forderungen zur Verbesserung stellten die Fachgewerkschaften im dbb beamtenbund und tarifunion BTB, komba gewerkschaft und VDStra Ende April der zuständigen Stabsstelle im Bundesverkehrsministerium (BMVI) vor.

Ab diesem Zeitpunkt plant das Bundesverkehrsministerium zudem die Veröffentlichung einer interaktiven Karte mit Informationen zu den Strukturen. Die Beschäftigten sollen so einen Überblick über die Ausgestaltung und den Aufbau der Niederlassungen und Außenstellen innerhalb der IGA erhalten.

Bis zum 1. Januar 2019 sind die Länder aufgefordert, namentliche Personalvorschläge für die Aufgabenwahrnehmung in der IGA zu melden. Die Namensmeldung erfolgt nur für wechselbereite Beschäftigte, die schriftlich vorab angefragt wurden. Die Gewerkschaften BTB, komba und VDStra machten gegenüber dem BMVI deutlich, dass die Beteiligung der Personalräte bei den namentlichen Vorschlägen rechtlich eingehalten werden muss.

Gespräche zur Verhandlung des Überleitungstarifvertrages im Mai geplant

Nach den Sondierungsgesprächen stehen noch im Mai erste Gespräche zur Verhandlung des Überleitungstarifvertrages an. Das BMVI möchte diese zeitnah zu einem Abschluss führen. BTB, komba und VDStra stellten bei ihrem Besuch klar, dass die Inhalte der Verhandlungen eines Überleitungstarifvertrages komplex sind. Ein zeitnaher Abschluss der Verhandlungen ist daher nur mit einem guten Angebot der Arbeitgeberseite möglich. Der Fachkräftemangel im Straßenunterhalt und -bau muss in diesem Angebot berücksichtigt werden. Ansonsten, das bekräftigten die Vertreter der drei Gewerkschaften, werden die Kolleginnen und Kollegen nicht in die IGA wechseln.

Entscheidung erst nachdem Rahmenbedingungen feststehen

BTB, komba und VDStra machten klar, dass die Beschäftigten nur eine Entscheidung für oder gegen den Wechsel in die IGA treffen können, wenn alle Rahmenbedingungen vorher ausführlich bekannt sind. Dazu zählen neben den Standorten und deren interner Organisation ganz wesentlich die Inhalte des Überleitungstarifvertrages sowie eines weitergehenden Tarifvertrages. BTB, komba gewerkschaft und VDStra forderten eine deutliche Verbesserung der Bezahlung sowie starke soziale Absicherungen für die Beschäftigten.

Schutz und Beratung durch BTB, komba und VDStra!
Um die Mitglieder bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen, erarbeiten BTB, komba gewerkschaft und VDStra derzeit einen Leitfaden. Alle drei stellen eine rechtliche Prüfung im Einzelfall sicher.

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