27.04.2012

AK Verkehrsflughäfen-Info 3/2012

v.l.n.r.: Eckhard Schwill, komba gewerkschaft; Sabine Crome, EU-Kommission; Dr. Dieter-L Koch, MdEP; Jens Gieseke, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) e.V. (Foto: Archiv komba gewerkschaft)

EU Hearing zu den Bodenabfertigungsdiensten - komba gewerkschaft nimmt Stellung

Brüssel, 25. April 2012. Auf Einladung des Abgeordneten Dr. Dieter-L Koch der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP Fraktion) fand am 25. April 2012 im Europaparlament in Brüssel ein Hearing zum Entwurf der Kommission zu einer neuen Verordnung für die Bodenabfertigungsdienste statt. Zu dem Hearing waren Vertreter der Airlines, der Flughäfen und Abfertiger geladen. Für die komba gewerkschaft konnte der Bundesjustiziar Eckhard Schwill ein Statement abgeben.

Darin machte er deutlich, dass die komba gewerkschaft keine Notwendigkeit für den Erlass der geplanten Verordnung sieht. Der Entwurf bedeutet eine Überregulierung, die überhaupt nicht notwendig ist.

Die Kommission verfolgt mit dem jetzigen Verordnungsentwurf das Ziel, die Qualität und Effizienz der Dienste auf den Flughäfen zu verbessern. Dabei unterstellt sie, dass 70 Prozent aller Verspätungen von Flügen aus Problemen bei den Bodenzeiten herrühren. Für die komba gewerkschaft ist nicht nachvollziehbar, wie die Kommission zu solchen Werten kommt. Fakt ist vielmehr, dass z.B. am Flughafen Frankfurt nachweislich maximal 4 Prozent der Verspätungen auf die Arbeiten des Bodenverkehrsdienstes zurückzuführen sind. Andere Flughäfen haben sogar noch geringere Verspätungen. Das zeigt, dass in Deutschland die Bodenverkehrsdienste gut funktionieren und einen hohen Qualitätsstandard bieten.

komba gegen Zwang zur rechtlichen Trennung von Flughafengesellschaft und Bodenabfertigungsdiensten
Schwill machte ebenso deutlich, dass der im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Zwang zur rechtlichen Trennung der Bodenverkehrsdienste von den Flughafengesellschaften von der komba  gewerkschaft entschieden abgelehnt wird. Dies führt zu Arbeitsplatzverlusten, die nicht hinnehmbar sind. Ob diese Trennung bestehen bleibt, ist fraglich, da nach den Beratungen im Ministerrat im neuen Entwurf der Kommission  der Zwang zur Trennung aufgehoben worden ist.

komba gegen zwangsweise Zulassung weitere Abfertiger auf größeren Flughäfen
Durch die zwangsweise Zulassung eines weiteren Abfertigers ist damit zu rechnen, dass der Lohndruck auf die bestehenden Arbeitsverhältnisse noch weiter erhöht wird und neue Anbieter mit Dumpingpreisen den Wettbewerb weiter verschärfen werden. Dies geht nach Auffassung der komba gewerkschaft alleine zu Lasten der Arbeitnehmer und führt zum Wegfall weiterer Arbeitsplätze. Dort, wo die Flughafengesellschaften eigene Bodenabfertigungsdienste anbieten, haben die Beschäftigten in der Vergangenheit große Einschnitte im Gehalts- und sozialen Bereich erleben müssen, um im Konkurrenzkampf mit anderen Anbietern bestehen zu können. Gehaltsverzichte in nicht unerheblichen Höhen, wie auch andere, schmerzhafte Einschnitte haben dazu geführt, dass die Arbeitsplätze erhalten blieben und die Verträge mit den Airlines abgeschlossen werden konnten. Zusätzliche Einschnitte sind den Beschäftigten nicht mehr zuzumuten.

komba gegen Vergabe von Unteraufträgen an Subunternehmer
Mit der weiteren Vergabe der Bodenverkehrsleistungen an Subunternehmern wird nach Auffassung der komba gewerkschaft Tür und Tor für Lohndumping eröffnet. Die Subunternehmer sind nicht mehr an Tarifverträge gebunden und können Arbeitskräfte auf Niedrigstlohnniveau einsetzen. Mit solchen Niedriglöhnen kann keine qualifizierte Fachkraft mehr bezahlt werden. Vielmehr werden dann Arbeitskräfte eingesetzt, die keine qualifizierte Ausbildung haben und damit ein Sicherheitsrisiko darstellen. Gleichzeitig werden Arbeitsverhältnisse auf einem Level geschaffen, die keinen angemessenen Lebensunterhalt mehr ermöglichen. Die komba gewerkschaft fordert die Schaffung von nachhaltigen Arbeitsverhältnisse auf der Basis von Tarifverträgen mit einem Einkommen, von denen die Beschäftigten auch leben können.
Sollte es doch zu Untervergaben kommen, fordert die komba gewerkschaft, dass nur solche Anbieter zugelassen werden dürfen, sei es bei der Selbstabfertigung wie auch als neue Anbieter, die sich an den bestehenden Tarifverträgen auf den Flughäfen orientieren und ausreichend soziale Mindeststandards erfüllen. Ebenso müssen Mindeststandards bei der Aus- und Fortbildung der eingesetzten Beschäftigten festgelegt werden.

komba fordert Schutz der Arbeitnehmer beim Wechsel der Dienstleister
Aus Sicht der komba gewerkschaft muss der Schutz der betroffenen Arbeitnehmer und die Sicherung der Arbeitsplätze beim Wechsel von Dienstleistern gewährleistet werden. Die derzeit bestehenden Regelungen sind unzureichend und müssen deutlich verbessert werden.

Die komba gewerkschaft wird über die weiteren Entwicklungen berichten.

Köln, den 26.04.2012
V.i.S.d.P.: Eckhard Schwill, Bundesjustiziar, komba gewerkschaft, Norbertstr. 3, 50670 Köln

AK Verkehrsflughäfen-Info 3/2012 als pdf-Dokument zum downloaden

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