15.11.2011

komba und dbb appelieren erneut: Keine weitere Liberalisierung der Bodenverkehrsdienste

Bild: Manfred Schütze / pixelio.de

„Wir möchten ausdrücklich vor den Folgen einer weiteren Marktöffnung warnen“, so Uli Silberbach, Bundesvorsitzender der komba gewerkschaft, und der 1. Vorsitzende der dbb tarifunion Frank Stöhr in einem eindringlichen Schreiben an den Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer und zahlreiche Mitglieder des Europäischen Parlaments.

Hintergrund ist die für den 30. November geplante Veröffentlichung des so genannten Flughafenpakets durch die Europäische Kommission. Die EU-Kommission verfolgt mit Ihrer Initiative unter anderem das Ziel einer weiteren Marktöffnung der Bodenverkehrsdienste. Sie könnte sogar versuchen, diese auf dem Verordnungswege durchzusetzen. Eine vom Rat und Parlament verabschiedete Verordnung wäre umgehend rechtswirksam, müsste anders als eine Richtlinie nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden. Silberbach und Stöhr, beide Mitglieder der dbb Bundesleitung, warnen vor den sozialen Folgen.

komba und dbb betrachten das Vorhaben der Europäischen Kommission, die Ausgliederung von eigenen Bodenverkehrsdiensten der Flughafenbetreiber und eine Erhöhung der Mindestzahl der Anbieter von Bodenverkehrsdiensten von zwei auf drei vorzuschreiben als großen Fehler: „Die Möglichkeit für Drittabfertiger, Subunternehmen zu beauftragen und Leiharbeiter zu verwenden, unterläuft aus unserer Sicht bestehende Tarifverträge und führt somit zu Lohn- und Sozialdumping“, heißt es in dem am 15. November veröffentlichten Schreiben. Die bereits erfolgte Liberalisierung habe keineswegs zu einer Verbesserung der Qualität der Bodenabfertigungsdienste geführt. „Auch sind uns keine nennenswerten ökonomischen Effekte bekannt, die sich merklich auf die Bilanzen der Auftraggeber auswirken würden.“ An vielen europäischen Flughäfen bestünden aus Raumgründen begrenzte Kapazitäten. Dies mache es unbedingt erforderlich, weiterhin eine Beschränkung der Anbieter zuzulassen, so die beiden Gewerkschaftsvorsitzenden.

Eine zwangsweise Ausgliederung von eigenen Bodenverkehrsdiensten der Flughafenbetreiber führe zu schlechteren Arbeitsbedingungen und prekären Arbeitsverhältnissen, heißt es in dem Schreiben. Zudem gäbe es auch größte Probleme bei der Portabilität von umlagefinanzierten Zusatzversorgungsansprüchen, wie sie besonders für die Mitarbeiter des Frankfurter Flughafens Fraport bestehen. „Die gesamte Zusatzversorgung für die Angestellten des öffentlichen Dienstes im Land Hessen könnte destabilisiert werden, wenn hier plötzlich alle Ansprüche auf eine Firmenneugründung übertragen werden müssten.“ Auf die Ausgliederungspflicht müsse unbedingt verzichtet werden. Außerdem solle in den bereits bestehenden Wettbewerb eine Tariftreueklausel eingeführt werden. Stöhr und Silberbach appellieren an die Bundesregierung, ihre Stimme im Rat gegen diese Maßnahme zu erheben, und an die EU-Abgeordneten, die Richtlinie oder gar Verordnung spätestens im Europäischen Parlament stoppen.

 

Text: Christian Moos, Leiter der Stabsstelle Europa beim dbb beamtenbund und tarifunion sowie Redakteur bei dbb europathemen aktuell

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