12.09.2013 / tacheles - Tarifmagazin dbb beamtenbund und tarifunion

Serie aus der tacheles: Tarifbezogene Themen in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2013

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Die SPD fordert in ihrem Regierungsprogramm 2013 - 2017 einen gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro, einheitlich in Ost und West. Dieser soll auf Vorschlag einer vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingesetzten Mindestlohnkommission jährlich angepasst werden. Den Mindestlohn will sie mit klaren Regeln zur Kontrolle sowie Sanktionen bei Umgehung verbinden. Insgesamt sieht sie bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Anspruch auf gerechte Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg, der durch deutliche Entgeltsteigerungen erfüllt werden soll. Auch will die SPD den Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen ausweiten und damit die Möglichkeit, einen tariflich vereinbarten Mindestlohn auf alle Beschäftigten einer Branche zu erstrecken, stärken.

Ferner will sie die Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen erleichtern. Die Bedingung, dass mindestens 50 Prozent der Beschäftigten bei tarifgebundenen Arbeitgebern arbeiten, will sie durch eine Prüfung des öffentlichen Interesses ersetzen. Auch tritt sie für das Prinzip der Tarifeinheit ein.

Die SPD kritisiert, dass Leiharbeit in den letzten Jahren zunehmend zur Umgehung von Tarifverträgen und für Lohndumping genutzt worden sei. Sie will daher das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit und der gleichen Arbeitsbedingungen für Leiharbeitsbeschäftigte und Stammbelegschaften gesetzlich durchsetzen sowie den Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern als Streikbrecher verbieten. Die zunehmend verbreitete konzerninterne Verleihung durch Leiharbeitsgesellschaften der Unternehmen will sie untersagen. Die SPD bemängelt darüber hinaus, dass viele Unternehmen Werkvertragskonstruktionen nutzten, um die Regulierung der Leiharbeit zu umgehen. Daher will sie klarer fassen, was ein echter und was ein Schein-Werkvertrag ist sowie die Sanktionen bei Missbrauch verschärfen.

Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen will die SPD abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen.

Sie will dafür sorgen, dass die Umgehung des Arbeitsrechts auch bei Minijobs künftig ausgeschlossen und deren soziale Absicherung verbessert wird. Dies soll unter anderem durch eine gesetzliche Regelung erfolgen, nach der bei gewerblichen Minijobs die grundlegenden arbeitsrechtlichen und tariflichen Ansprüche in einem schriftlichen Arbeitsvertrag niedergelegt werden und die Möglichkeit der Kontrolle ihrer Einhaltung verbessert wird.

Die SPD kritisiert, dass Frauen trotz bester Ausbildung strukturell schlechter bezahlt werden, auch wenn es sich um die gleiche Tätigkeit handelt wie bei Männern. Mit einem Entgeltgleichheitsgesetz will sie die strukturelle Entgeltbenachteiligung von Frauen beenden. Zudem soll eine 40-Prozent-Geschlechterquote für Aufsichtsräte und Vorstände börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen verbindlich festgelegt werden.

Die SPD will das Arbeitsrecht und den Arbeitsschutz an die neuen, durch digitale Technologien entstandenen, Herausforderungen anpassen. Druck und verdichtete Arbeitsabläufe führten zunehmend zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Das weit entwickelte Arbeitsschutzrecht will sie den neuen Herausforderungen anpassen. So soll Flexibilität ermöglicht und zugleich Schutz für neue Arbeitsformen geschaffen werden. Sie verlangt, dass die Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen in den Betrieben stärker kontrolliert wird, insbesondere hinsichtlich psychischer Belastungen. Sie will mit einer Anti-Stress-Verordnung im Arbeitsschutzrecht mehr Verbindlichkeit schaffen und den Handelnden und Betroffenen in den Betrieben Rechtssicherheit bieten.

Auch sieht sie in den Veränderungen in der Altersstruktur der Bevölkerung besondere Herausforderungen an alters- und alternsgerechtes Arbeiten in der Zukunft.

Die SPD will die Mitbestimmung stärken und eine Flucht aus der Mitbestimmung wirkungsvoll verhindern. Sie fordert, dass wesentliche Entscheidungen über Produktionsstandorte nicht ohne Mitbestimmung gefällt werden. Dazu plant sie, einen gesetzlichen Mindestkatalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte im Aufsichtsrat eines Unternehmens zu schaffen. Sie will die Mitbestimmung insbesondere für Umfang und Dauer von Leiharbeit, befristeter Beschäftigung und Werkverträgen im Betrieb sowie für die Ausgestaltung der innerbetrieblichen Weiterbildung und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ausweiten. Das deutsche Mitbestimmungsrecht müsse zudem auf Unternehmen in ausländischer Rechtsform und Sitz in Deutschland erstreckt werden.

Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sollen bei der Ermittlung der Arbeitnehmerzahl für die betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerte mitgezählt werden. Die SPD sieht den generellen Trend zu wieder längeren Arbeitszeiten kritisch und unterstützt die Gewerkschaften in ihrem Bestreben, den Beschäftigten mehr Zeitautonomie zu verschaffen und die Belastungen durch überlange Arbeitszeiten abzubauen. Eine Familienarbeitszeit soll Eltern erlauben, ihre Arbeitszeit zeitlich befristet partnerschaftlich zu reduzieren (zum Beispiel mit einer 30-Stunden-Woche), ohne dass dies zu Lasten ihrer beruflichen Entwicklung geht. Sie plant, im Teilzeit- und Befristungsgesetz für Eltern und pflegende Angehörige den Rechtsanspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit um ein Rückkehrrecht zur alten Arbeitszeit zu ergänzen. Auch will sie den Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung konkretisieren und stärken. Die SPD setzt sich auch für mehr Mitbestimmung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein, wenn Arbeitszeiten aus betrieblichen Gründen reduziert werden.

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