08.08.2018 / komba gewerkschaft

Wahlaufruf zur Teilnahme an der Wahl der Schwerbehindertenvertretung

3dman_eu / pixabay.com
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Nach § 177 SGB IX wird in der Zeit vom 01. Oktober bis 30. November 2018 in den Dienststellen und Betrieben der Kommunen, in denen wenigstens 5 schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen – Arbeitnehmer/-innen und Beamte-/innen – nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, eine Vertrauensperson und mindestens ein stellvertretendes Mitglied zur Schwerbehindertenvertretung gewählt.

Der Schwerbehindertenvertretung obliegt die Wahrnehmung der Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten in der Dienststelle/im Betrieb. Unter anderem sind dies:

  • die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben in der Dienststelle und im Betrieb,
  • die Vertretung der Interessen,
  • Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienst- oder Betriebsvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen,
  • Überwachung, insbesondere der dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen,
  • Unterstützung der Beschäftigten zur Feststellung eines Grades der Behinderung u.v.m.

Die Vertrauensperson steht Menschen helfend und beratend zur Seite. Sie bietet Gespräche an, stellt ihre Kenntnisse zur Verfügung, schaltet sich bei Schwierigkeiten mit der Dienststelle/dem Betrieb ein und vertritt die Interessen der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen bei Maßnahmen, die die Dienststelle oder der Betrieb plant oder durchführt. Die Schwerbehindertenvertretung hat ein eigenständiges Unterrichtungsrecht. Sie ist vor einer Entscheidung anzuhören. Die getroffenen Entscheidungen sind ihr unverzüglich mitzuteilen. Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Personal- und Betriebsrates teilzunehmen.

Gerade die Folgen von Personalabbau, Privatisierungen, die Kürzung von Sozialleistungen, die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen durch Einkommensminderungen und Arbeitszeitverlängerungen oder auch ein Mangel an qualifizierten Nachwuchskräften zeigen, wie wichtig es ist, eine Interessenvertretung zu haben. Insbesondere schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen sind aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen von solchen Veränderungen besonders betroffen. Deshalb ist die Sozialpartnerschaft ein hohes Gut, das im Interesse aller Beteiligten beachtet werden sollte.

Die komba gewerkschaft ruft alle schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen auf, sich an den Wahlen aktiv zu beteiligen und diejenigen zu unterstützen, die für die Übernahme dieses Amtes kandidieren.

Die Schwerbehindertenvertretung ist Ihre/Eure Interessenvertretung!

Gehen Sie zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung im Herbst 2018!

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