30.01.2009

komba gewerkschaft zum Petitionsausschuss: Kompetenzen von Rettungsassistenten eindeutig regeln

Die Rechtssicherheit für Rettungsassistenten soll gestärkt werden. Dafür hat sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags am 21. Januar 2009 ausgesprochen und mehrheitlich beschlossen, die zugrunde liegende Eingabe den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem Bundesministerium für Gesundheit als Material zu überweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Petition in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird.

Im konkreten Fall weist der Petent darauf hin, dass mehr als 50 Prozent aller Notfalleinsätze in Deutschland ohne Notarzt gefahren würden. Die derzeitige Rechtslage zwinge die Rettungsassistenten, bis zum Eintreffen des Notarztes bei der Anwendung von lebenserhaltenden Maßnahmen zuweilen im rechtsfreien Raum zu handeln. Es verstreiche zudem oft wertvolle Zeit in lebensbedrohlichen Situationen, bis dem Patienten adäquat geholfen werden könne. Der Petent fordert daher, die Befugnisse von Rettungsassistenten eindeutig zu regeln.

Im Rahmen der parlamentarischen Prüfung stellte der Petitionsausschuss fest, dass die Notwendigkeit der Neuregelung des Rettungsassistenzdienstes sowohl auf parlamentarischer als auch auf Regierungsebene gesehen werde. In welcher Form die Regelung konkret erfolgen solle sei jedoch noch nicht absehbar. Mit den ersten Vorarbeiten sei begonnen worden. Mit der Neuregelung müsse jedoch auch eine Novellierung der Ausbildung erfolgen, um den gewachsenen Aufgaben im Rettungsdienst dauerhaft gerecht werden zu können. In die Erarbeitung des Gesetzentwurfes sollen, wie bei jedem Gesetzgebungsverfahren, Experten einbezogen werden. Im ersten Halbjahr 2008 sei eine Expertengruppe unter Einbeziehung von Fach- und Berufsverbänden und den beteiligten Ländern eingesetzt worden. Die Vorlage eines Referentenentwurfs hänge vom weiteren Fortgang der Beratungen ab. Die Oppositionsfraktionen sprachen sich dafür aus, die Petition dem Gesundheitsministerium zur Erwägung zu überweisen. Mit diesem Votum soll sichergestellt werden, dass die Petition überprüft und nach Möglichkeiten der Abhilfe gesucht wird. Diese Forderung fand keine Mehrheit im Ausschuss.

Bereits im Juli 2007 hatte sich die Mehrzahl der Sachverständigen im Rahmen einer Anhörung des Gesundheitsausschusses für eine Novellierung des Rettungsassistentengesetzes ausgesprochen. Grundlage für die Anhörung war ein Antrag der FDP-Fraktion (16/6798), in dem gefordert wurde, das Berufsbild des Rettungsassistenten klar zu formulieren.

Die komba gewerkschaft begrüßt ausdrücklich die Initiative zur eindeutigen Regelung der Kompetenzen von Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten. Die Forderungen der komba gewerkschaft wurden im Rahmen der oben genannten Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages klar formuliert (siehe komba Pressedienst 40/2007 vom 10.07.2007).

So ist die klassische Berufausbildung für die Rettungsassistentin und den Rettungsassistenten so zu entwickeln, dass im Rahmen der Ausbildung den Rettungskräften eine verlässliche Regelkompetenz vermittelt wird. Diese muss sie befähigen nach dem wissenschaftlichen Stand der Notfallmedizin zur Abwehr von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit des Notfallpatienten spezifisch ärztliche Maßnahmen (z.B. Venenpunktion) vor Eintreffen des Notarztes durchzuführen.

Die komba gewerkschaft ist jedoch dagegen, dass diese Regelkompetenz zu einem Einstieg in ein notarztloses Rettungssystem genutzt wird. Vielmehr wird die Auffassung vertreten, dass das gesamte Rettungssystem von einer/einem Ärztlichen Leiterin/Leiter überwacht werden muss, die/der beim Träger des Rettungsdienstes angesiedelt ist.

Norbert Brewer, Vorsitzender des komba Bundesfachbereichs Feuerwehr ud Rettungsdienst, veranschaulicht die Position der komba gewerkschaft: "Auch in Zeiten knapper Kassen gelten die Gebote der Rechts- und Qualitätssicherheit. Das sind wir unseren Bürgerinnen und Bürgern sowie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfach schuldig!"

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