23.05.2011

komba - Positionspapier: „Pflegequalität durch Selbstbestimmung“

Streiten sich zum Thema Pflegekammer seit Jahren die Verantwortlichen, so muss doch festgestellt werden, dass den deutschen Pflegekräften schon seit Jahrzehnten Mitsprache, Kompetenz und sogar Selbstbestimmung verwehrt wird.

Dies erscheint insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und den damit verbundenen Veränderungen, vor allem dem immens steigenden Pflegefachkräftebedarf und seit Jahren sinkenden Bewerberzahlen, als ein großes Problem. Somit erhalten die Fragen zu Ausbildung, Berufsbild, Akademisierung und letztlich auch Eigenverwaltung der Pflege für die Gesundheitsver- und vorsorge elementare Bedeutung. So stellt sich die Frage, wie es sein kann, dass man Deutschland bzgl. der Gesundheits- und Krankenpflege als Entwicklungsland bezeichnet, wo doch die Pflege in angrenzenden Staaten einen deutlich höheren Stellenwert besitzt bzw. in einigen Ländern schon lange akademisiert ist.

Zwar ist es auch hierzulande möglich, einen Studiengang Bachelor of Nursing zu absolvieren. Allerdings fehlt nachfolgend und flächendeckend eine adäquate Perspektive. Und dies gilt nicht zuletzt auch für die tarifrechtlichen Fragen, welche eine originäre Gewerkschaftsangelegenheit darstellt. So werden (monitär) derzeit akademische Grade für Pflegeberufe grundsätzlich nicht mit akademischen Graden anderer Berufe gleichgestellt.

Des Weiteren sind Gesetzentwürfe verabschiedet worden, die neue Ausbildungsverordnungen für Gesundheits- und Krankenpflege festlegen. Und dennoch ist ein klar umschriebenes Berufsbild weiterhin nicht in Sicht. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass wir aufgrund der föderalen Zuständigkeiten des Gesetzgebers für die Normierung der Pflegeausbildung keine einheitlichen Ausbildungsstandards für Deutschland darstellen können. Für ein klares und einheitliches Berufsbild wäre eine Berufs- und Ausbildungsordnung genauso wichtig wie Vorbehaltstätigkeiten und formale Kompetenzen für die Bereiche, in denen die fachliche Kompetenz nur von examinierten Pflegenden erfüllt werden kann.

Akademische und eigenständige Pflegeforschung befindet sich im Aufbau. Aus dem Lehrer für Krankenpflegeberufe ist der Pflegepädagoge geworden und dennoch ist Gesundheits- und Krankenpflege nach wie vor fremdbestimmt: Im Alltag angefangen und über die Gestaltung der beruflichen Wirklichkeit hin bis zu der Tatsache, dass die Prüfung von Gesundheits- und Krankenpflegern/-innen oftmals immer noch von Ärzten abgenommen wird.

Der komba Bundesfachbereich Gesundheit ist der Ansicht, dass zur Erreichung der vorgenannten Zielvorstellung, welche letztlich einer adäquaten pflegerischen Versorgung, aber auch einer vernünftigen beruflichen Perspektive aller Pflegenden dient, die Einrichtung einer selbstbestimmten Eigenverwaltung der Pflegeberufe dringend geboten ist. All dies scheint uns dringend geraten, um die Qualität pflegerischen Handelns, den Schutz der Berufsausübung, die angemessene Qualifikation zum Schutz der Bevölkerung vor unsachgemäßer Pflege und eine fachliche Beratung des Gesetzgebers sicherzustellen. Bisher hat es der Gesetzgeber versäumt, entsprechende Vorbehaltstätigkeiten zum Schutz unserer Berufsgruppe zu definieren und festzuschreiben.

Deshalb begrüßen wir die derzeitigen Bestrebungen des bayerischen Staatsministers für Umwelt und Gesundheit, Dr. Markus Söder, eine Pflegekammer einzurichten. Seine Bemühung, die er mit den Worten „Die größte Gruppe der im Gesundheitswesen Beschäftigten braucht unbedingt eine eigene Stimme“ kommentiert hat, unterstützen wir hiermit ausdrücklich.

Wir, der Bundesfachbereich Gesundheit der komba gewerkschaft, setzen uns für die Einrichtung einer Pflegekammer zusammen mit den Fach- und Berufsverbänden ein.

Das Positionspapier zum Download als pdf-Dokument:

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