24.04.2013 / komba gewerkschaft

AK Verkehrsflughäfen Info 1/2013

Bild: Hierzuland / pixelio.de

Europäisches Parlament liberalisiert Bodenverkehrsdienste

Das Europäische Parlament hat in seiner Sitzung vom 16. April eine grundlegende Liberalisierung der Bodenverkehrsdienste mit 455 gegen 239 Stimmen bei 18 Enthaltungen beschlossen. Der erste Entwurf der Kommission zur Novellierung der Bodenverkehrsdienste-Verordnung wurde noch im Dezember vom Europäischen Parlament abgelehnt.

In den Beratungen in den zuständigen Ausschüssen konnte der ursprüngliche Entwurf der Kommission an einigen Stellen wesentlich nachgebessert werden. Dennoch lehnen wir als komba die jetzt beschlossene zwingende Erhöhung der Anzahl von BVD-Anbietern von zwei auf drei ab. Der größere Wettbewerb führt nicht zu einer Verbesserung des Services, sondern eher  zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit des im BVD eingesetzten Personals.

Die Erhöhung gilt allerdings erst nach einer Übergangsfrist für Flughäfen mit mehr als 15 Millionen Passagieren oder 200.000 Tonnen Fracht. Damit sind gegenüber dem ursprünglichen Entwurf nun deutlich weniger Flughäfen von der Änderung betroffen.

In den Beratungen in den Ausschüssen konnten drei wichtige Hürden gegen eine weitere Liberalisierung des BVD eingezogen werden. So wurden Auflagen eingeführt, die eine Jobgarantie für BVD-Mitarbeiter beim Unternehmenswechsel umfassen und die zu einer Anwendung von Tarifverträgen (Artikel 12, Absatz 2) verpflichten. Darüber hinaus wurden Wettbewerbsbremsen im Fall von Sozialdumping (Artikel 40) und bei Mängeln in Aus- und Weiterbildung (Artikel 34, Absatz 1) eingezogen.

Die Mitgliedsstaaten haben  nun über die zuvor  aufgeführten Regelungen die Möglichkeit, klare soziale Standards zu definieren und so dafür zu sorgen, dass kein Sozialdumping entsteht. Die komba begrüßt die Verpflichtung zur Anwendung von repräsentativen Tarifverträgen auch bei Drittabfertigungsdiensten und im Falle der Unterauftragsvergabe. Damit können für die betroffenen Beschäftigten tarifliche Mindeststandards vereinbart werden, die sich an die für den Bodenverkehrsdienst geltenden Tarifverträgen orientieren.

Die ursprünglich vorgesehene rechtliche Trennung von Flughafenbetreiber und Bodenabfertigungsdiensten konnte entschärft werden. Es reicht wie bisher nur eine buchmäßige Trennung aus.

Abgesehen von der zwingenden Erhöhung der Zahl der Abfertiger bei größeren Flughäfen, die von uns abgelehnt wird, konnten in die jetzt vorliegende Verordnung als positive Maßnahme deutlich verbesserte Arbeitnehmerschutzrechte aufgenommen werden. Jetzt sind die Mitgliedsstaaten aufgerufen, diese Schutzrechte mit Leben zu füllen.

Köln, 22.4.2013,
V.i.S.d.P.: Eckhard Schwill Justiziar komba gewerkschaft, Norbertstr. 3 50670 Köln

AK Verkehrsflughäfen Info 1/2013 "Europäisches Parlament liberalisiert Bodenverkehrsdienste" als pdf-Dokument zum Downloaden.

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