12.06.2018 / komba gewerkschaft

Beamtenrechtliches Streikverbot ist verfassungsgemäß

Hubert Meyers, Zweiter Bundesvorsitzender der komba gewerkschaft (Foto: © komba gewerkschaft)
Hubert Meyers, Zweiter Bundesvorsitzender der komba gewerkschaft (Foto: © komba gewerkschaft)

komba gewerkschaft begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Beamten bleibt das Streiken weiterhin verboten. Das entschied heute (12. Juni 2018) das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Verhandlungsausgang bestätigt nachhaltig die Auffassung der komba gewerkschaft: „Ein Streikrecht für Beamte wiederspricht dem Sinn und Zweck des Beamtenstatus und würde die fundamentalen Grundsätze des Berufsbeamtentums komplett umwerfen. Schließlich stehen unsere Kolleginnen und Kollegen in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat, damit dieser jederzeit handlungsfähig bleibt. Gleichzeitig profitieren sie von einer besonderen staatlichen Fürsorge. Deshalb ist die Entscheidung des Zweiten Senates des Bundesverfassungsgerichtes vom heutigen Tage unter dem Vorsitz von Präsident Prof. Dr. Andreas Voßkuhle nicht nur zu begrüßen, sondern vor allem auch die folgerichtige Konsequenz mit Blick auf einen nachhaltig funktionierenden Staatsaufbau Deutschlands“, so Hubert Meyer, Zweiter Bundesvorsitzender der komba gewerkschaft.

Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden, weil ihr grundlegende Bedeutung für das gesamte Berufsbeamtentum mit weitreichenden Konsequenzen beigemessen wurde. Damit wies das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe die Verfassungsbeschwerde von vier verbeamteten Lehrern zurück, die argumentierten, dass das Streikrecht ein Menschenrecht für Jedermann sei.

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