Die Beschäftigungsverhältnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den Nahverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland sind in den letzten zehn Jahren geprägt von einer unheilvollen Abwärtsentwicklung. Dies hat besonders die Kolleginnen und Kollegen in den kommunalen Nahverkehrsunternehmen getroffen. Durch die Konkurrenzsituation zwischen dem unterschiedlichen Beschäftigungsniveau der privaten und der kommunalen Verkehrsunternehmen ließ sich das Entgeltniveau des kommunalen Dienstes nicht dauerhaft erhalten. Dokumentiert wurde diese Entwicklung durch die Ablösung des BAT und des BMT-G.

Um diesem Prozess kraftvoll entgegen zu treten, wurde von vielen Betroffenen die Erwartungshaltung formuliert, eine wirkungsvolle Interessenvertretung in allen Nahverkehrsunternehmen zu schaffen.

Aus Sicht der Kolleginnen und Kollegen ist daher die Gründung einer Nahverkehrsgewerkschaft als eigenständige Vertretung dieses Personenkreises der richtige und längst überfällige Weg. Dabei sollen alle Beschäftigtengruppen (Fahrdienst, Fahrausweisprüfdienst, Servicepersonal, Kundenbetreuer, Mitarbeiter in den Werkstätten oder der Verwaltung u.v.m.) ihre Heimat in dieser Gewerkschaft finden können.

Aus diesem Grund hat sich mit Wirkung zum 3. Oktober 2012 die Nahverkehrsgewerkschaft (NahVG) gegründet.

Satzungsgemäße Gremien sind:

  • Gewerkschaftstag
  • Geschäftsführender Vorstand
  • Hauptvorstand
  • Regionalvorstände
  • Ortsgruppenvorstände
  • Arbeitskreise
  • Tarifkommissionen.


Strukturell wurde sich wie folgt auf ein 3-Ebenen-Modell geeinigt:

  • Bildung von Ortsgruppen als örtliche Vertretung der Gewerkschaft
  • Bildung von sieben Regionen als Zwischenebene zwischen der örtlichen und der Bundesebene: Nord, Nordost, Südost, Südwest, NRW, Bayern und Mitte
  • Bundesebene als höchste Ebene


Satzungsgemäßer Sitz der Gewerkschaft ist Berlin.

Die Nahverkehrsgewerkschaft hat in ihrer Satzung festgelegt, als Mitgliedsgewerkschaft an die komba gewerkschaft (Bund) angebunden zu werden.

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