12.07.2011

Übergang auf die Optionskommunen fair gestalten

Bild: Rainer Sturm, Pixelio

Flugblatt: Die Zeit drängt!

Zum 1. Januar 2012 werden 41 neue Optionskommunen Leistungen nach dem SGB II selbständig erbringen. Damit einher geht der Übergang von Beschäftigten auf neu zu gründende und teilweise rechtlich selbständige Träger. Viele Fragen des Übergangs sind noch ungelöst. Denn mit der Überleitung treffen zwei verschiedene Tarifsysteme aufeinander, die so nicht ohne Weiteres vergleichbar sind.

Deshalb fordert die komba gewerkschaft gemeinsam mit der dbb tarifunion eine tarifvertragliche Lösung, in der Besitzstände und Perspektiven gesichert werden, beispielsweise:

Bewertungsgerechter Ansatz
Nach dem Übergang auf die neuen Träger müssen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine Position erhalten, die ihrer alten Beschäftigung bei den Kommunen entspricht.

Besitzstandswahrung

Das Gehalt muss in gleicher Höhe weitergezahlt werden. Es darf nicht zu Gehaltseinbußen bei der Überleitung kommen.

Perspektiven

Künftige Tariferhöhungen müssen den Beschäftigten in vollem Umfang zugutekommen und dürfen nicht bei der Abschmelzung eines Ausgleichsbetrags verpuffen.

Bis Anfang 2012 muss eine Lösung gefunden werden. Dabei werden sich die komba gewerkschaft und die dbb tarifunion aktiv dafür einsetzen, um die Verhandlungen für eine faire Überleitungslösung zu beschleunigen. Dabei nehmen wir unter anderem die 41 neu optierenden Kommunen mit ins Boot, indem wir sie auf die Bedeutung der trafivertraglichen Lösung hinweisen. Zudem haben wir die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) aufgefordert, den Dialog mit uns wieder aufzunehmen.

Über die weiteren Entwicklungen unserer Aktivitäten werden wir auch auf unserer Internetseite regelmäßig berichten!


Das Flugblatt als pdf-Dokument zum Download:

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