28.06.2012 / komba gewerkschaft nrw

Feuerwehr & Rettungsdienst - Info 2/2012

Foto: Günther Richter / pixelio.de

komba nimmt Stellung zum Notfallsanitätergesetz (NotSanG)

Im Bundesgesundheitsministerium ist ein Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (NotSanG) erarbeitet worden, zu dem am 27.6.2012 eine Anhörung stattgefunden hat. Von Seiten der komba nahmen die Kollegen Thorsten Fuchs (stellv. Fachbereichsvorsitzender NRW, BF Düsseldorf), Lothar Laux (DRK Rettungsdienst) und Eckhard Schwill, Justiziar der komba teil. Bereits im Vorfeld  wurde von der komba zu dem Gesetzentwurf eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben.

Mit dem neuen Gesetz wird eine dreijährige Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter eingeführt. Die Neuregelung soll das derzeit geltende Rettungsassistentengesetz ablösen. Die komba gewerkschaft begrüßt die Erhöhung der Ausbildungsdauer und die damit verbundene Verbesserung der Qualifizierung des Personals.

In der dreijährigen Ausbildung sind im Gesetzentwurf Ausbildungsziele definiert, durch die ein qualifizierterer Aufgaben- und Tätigkeitsbereich der künftigen Notfallsanitäter festgelegt wird. Damit einhergehend sollen die bisherigen Notfallkompetenzen klarer geregelt werden, um eine Abgrenzung von Maßnahmen des Rettungsdienstes und ärztlichen Maßnahmen zu erreichen. Dies wird von der komba begrüßt, wobei allerdings eindeutigere Regelungen gefordert werden.

Die künftige Ausbildung wird in staatlich anerkannten Schulen erfolgen, deren Leitung eine entsprechend qualifizierte Fachkraft mit abgeschlossener Hochschulausbildung sein soll. Dabei wird die Schule die Gesamtverantwortung für die Organisation und Koordination des theoretischen und praktischen Unterrichts sowie der praktischen Ausbildung, entsprechend dem Ausbildungsziel, haben. Für die bestehenden Schulen wird es Übergangsregelungen geben.

Für die Ausbildung wird zwischen Schüler und Träger der Ausbildung ein Ausbildungsvertrag geschlossen und eine Ausbildungsvergütung gezahlt.

komba fordert hier eine Berücksichtigung der Ausbildung in einem Beamtenverhältnis, wie es bei den Feuerwehren üblich ist. So muss es auch in Zukunft möglich sein, dass die Feuerwehren die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchführen können und Teile der bisherigen Ausbildung im feuerwehrtechnischen Bereich auf die neue Ausbildung angerechnet werden.

Aufgrund von Übergangsvorschriften können bisherige Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach einer Ergänzungsprüfung die neue Berufsbezeichnung führen. Sofern mindestens eine dreijährige Tätigkeit im Beruf des Rettungsassistenten vorliegt, kann die Ergänzungsprüfung nach einer weiteren Ausbildung von drei Monaten abgelegt werden. Bei einer geringeren als einer dreijährigen Tätigkeit als Rettungsassistent soll eine weitere Ausbildung von sechs Monaten der Ergänzungsprüfung vorgeschaltet werden. Nach Auffassung der komba muss jedem Rettungsassistenten die Möglichkeit gegeben werden, die zusätzliche Qualifikation zu erwerben.

Insgesamt stellt der jetzige Gesetzentwurf eine notwendige Weiterentwicklung des derzeit bestehenden Rettungsassistentengesetzes dar, mit dem der Anspruch der Bürger auf einen qualitativ hochwertigen Rettungsdienst erfüllt werden kann.


Köln, den 28.06.2012
V.i.S.d..P.: Eckhard Schwill, Justiziar der komba gewerkschaft, Norbertstr.3 50670 Köln

Feuerwehr-Info 2/2012 als pdf-Dokument zum downloaden.

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