29.11.2012 / komba gewerkschaft

Abgelehnt: komba gewerkschaft unterstützt kommunale Spitzenverbände

Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

EU-Recht darf Städte und Gemeinden nicht drangsalieren

Berlin/Köln, 30 November 2012. Der Bundesvorsitzende der komba gewerkschaft, Ulrich Silberbach, unterstützt die kommunalen Spitzenverbände bei ihrer gemeinsamen Forderung, die kommunale Gestaltungs- und Handlungsfreiheit nicht durch Überregulierung durch die EU-Kommission einzuschränken. Auch aus der Perspektive des kommunalen Personals, so der stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion dürfe es keine Verkomplizierung der Verfahren geben. Silberbach: „ Das EU-Recht darf Städte und Gemeinden weder drangsalieren, noch den Arbeitsaufwand erhöhen, weder die Verfahren verlängern, noch die Kosten hochtreiben oder die Transparenz der Verfahren minimieren.“

Gerade vor den ersten Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger vor Ort müssten EU-Vorschriften eine schnelle, unkomplizierte und bürgernahe Dienstleistung gewährleisten. Mit ihrer wachsenden Regulierungswut leiste die EU-Kommission jedoch immer häufiger Beiträge, die „Europamüdigkeit“ der Menschen zu vergrößern. Dabei brauche Europa gerade in der derzeit bestehenden kritischen Phase mehr Begeisterung, mehr Verständnis, mehr Verantwortungswille - mehr Vorschriften gehörten jedoch nicht dazu.

In diesem Zusammenhang fordert der komba Bundesvorsitzende die Länder und Kommunen auf, das vorhandene kommunale Personal sowie den Nachwuchs durch Aus- und Fortbildung für die Anwendung des EU-Rechts noch besser und systematischer zu qualifizieren. Silberbach: „Wie die aktuelle Diskussion zeigt, reicht es nicht mehr aus, Bundes- und Landesrecht anwenden zu können. Die Ausbildungsgrundlagen und –ziele müssen weiteren europäischen Entwicklungen angepasst werden. Dies ist kein Widerspruch zu der Forderung, auf Überflüssiges zu verzichten.“

 

Pressemitteilung "Abgelehnt: komba gewerkschaft unterstützt kommunale Spitzenverbände" als pdf-Dokument zum Downloaden.

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