26.09.2012 / komba gewerkschaft

komba gewerkschaft appelliert an öffentliche Arbeitgeber: Alles tun für die Sicherheit in den Job-Centern

Bild: S. Hoefschlaeger / pixelio.de

Angriff auf Mitarbeiterin des Job-Centers kein Einzelfall, sondern fast schon Alltag?

Berlin/Köln, 26. September 2012. Im Sommer letzten Jahres waren die Medien voll von Berichten über Gewaltattacken gegenüber Beschäftigten in Deutschlands Job-Centern. Dann wurde es schnell wieder still. Bis heute und dem tödlichen Angriff auf eine 32jährige Mitarbeiterin im Job-Center Neuss. „Angriffe auf Kolleginnen und Kollegen in den Job-Centern sind keine Einzelfälle, sondern fast schon Alltag. Doch wo bleibt die Fürsorgepflicht der öffentlichen Arbeitgeber?“ so Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender der komba gewerkschaft.

Bereits im vergangegen Jahr hatte die Fachgewerkschaft für den öffentlichen Dienst, unter anderem anhand von Studienergebnissen geeignete Präventionsmaßnahmen angesprochen und deren zügige Umsetzung bei den öffentlichen Arbeitgebern gefordert. Die Messerattacke auf die Job-Center-Mitarbeiterin in Neuss ist für die komba gewerkschaft kein Einzelfall. Die Bundesagentur für Arbeit spricht Medien zufolge ebenfalls von zahlreichen Übergriffen, kann aber keine genaue Statistik vorlegen. „Zahlreiche komba Personalräte berichten, dass die Konflikte in den Job-Centern nach wie vor enorm sind. Grund dafür ist das Zusammentreffen mehrere Faktoren: Die Kunden kommen mit großen Sorgen und Nöten und treffen dort auf Mitarbeiter, die unter schwierigen Arbeitsbedingungen und mit einem Minimum an Personal versuchen, ihnen bestmöglich zu helfen. Eine unheilvolle Mischung, die schnell eskalieren kann,“ so Silberbach. Dazu kämen das hohe Fallaufkommen, die komplizierte Rechtslage und die neuen Organisationsstrukturen, die die Situation verschärfen.


Alles tun für den Schutz der Beschäftigten
Vor dem Hintergrund des jüngsten Ereignisses fordert die komba gewerkschaft erneut, dass die öffentlichen Arbeitgeber endlich ihre Pflicht erfüllen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausreichend schützen. Silberbach: “Deeskalations- und Verhaltenstraining sind dabei Möglichkeiten, die relativ zügig und ohne großen Aufwand umgesetzt werden können - mehr Personal hingegen eine dringende Notwendigkeit. Die Installation von baulichen Maßnahmen, wie Zugangs- und Sicherheitsschleusen sowie Kontrollen durch Sicherheitspersonal und Videoüberwachung sind dabei sicherlich schwieriger, aber genauso dringend. Der öffentliche Arbeitgeber ist verantwortlich für seine Beschäftigten und damit verpflichtet, alles Notwendige zu tun, dass sie geschützt werden.“

 

Pressemitteilung der komba gewerkschaft vom 26.September 2012 als pdf-Dokument zum downloaden.

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